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Grundsätzliche Informationen zur Einwanderung
Als deutscher, österreichischer oder schweizer Staatsbürger benötigen Sie kein Visum zur Einreise. Sie erhalten automatisch ein Touristenvisum, das für 90 Tage gültig ist. Dieses Visum kann auf Antrag bei der Einwanderungsbehörde (migraciones) auf 180 Tage erweitert werden. Die Kosten dafür betragen ca. 30 Euro.
Mit unserer Hilfe können Sie in Paraguay eine permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Durch den Besitz einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung für Paraguay eröffnen sich für Sie zahlreiche Vorteile. Sie können sich unbeschränkt in Paraguay aufhalten. Sie können einen Haupt- oder Zweitwohnsitz nachweisen. Des Weiteren können Sie eine Arbeit annehmen oder sich selbstständig machen, dadurch genießen Sie alle steuerlichen Vorteile in Paraguay.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung.
Um eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Paraguay beantragen zu können, ist zumindest einmal die persönliche Anwesenheit des Antragstellers in Paraguay notwendig. Planen Sie dafür bitte einen Aufenthalt von ca. zwei Wochen ein.
Botschaft von Paraguay Konsulatsabteilung Hardenbergerstraße 12 D-10623 Berlin Tel.: 030-319986-0 Fax: 17
Dokumente
Wir besorgen alle Dokumente für Sie wie Aufenthaltsgenehmigung, Personalausweis und Führerschein. Was braucht man für eine Daueraufenthaltsgenehmigung?
Für eingebürgerte deutsche Staatsbürger (z.B. frühere Staatsbürger der ehemaligen UDSSR)
Bei Auswanderung o.g. Personen sind folgende Punkte zu beachten:
Dokumente, die in den oben genannten Regionen durch entsprechende Behörden ausgestellt wurden (Beispielsweise Geburts- Heirats- oder Scheidungsurkunden), sind falls eine konsularische Vertretung der Republik Paraguay in den heutigen Nationalstaaten vorhanden ist, in den entsprechenden Konsulaten zu legalisieren.
Falls in den oben genannten Nationalstaaten noch kein Konsulat der Republik Paraguay vorzufinden ist, bitten wir Sie die paraguayische Botschaft, ausschließlich in den konsularische Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 09.30 bis 12.30 telefonisch unter: 030/ 31 99 86-0, vorab zu kontaktieren.
Informationen von der paraguayischen Botschaft in Berlin
Für alle Einwanderer
Reisepaß oder Personalausweis (beglaubigte Kopie, wird in Paraguay erledigt)
Geburtsurkunde (Original oder durch entsprechende Behörden beglaubigte Kopie und vom paraguayischen Konsulat beglaubigt - nicht älter als 12 Monate)
Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (Original oder durch entsprechende Behörden beglaubigte Kopie (Beglaubigung nicht älter als 5 Jahre) und vom paraguayischen Konsulat beglaubigt)
Polizeiliches Führungszeugnis für Personen über 14 Jahre (von Bundeszentralregister überbeglaubigt und vom paraguayischen Konsulat legalisiert - darf nicht älter als 3 Monate sein)
Wenn das Führungszeugnis (Belegart N) im Ausland, zum Beispiel bei einer ausländischen Behörde, vorgelegt werden soll, wird oftmals verlangt, dass das Führungszeugnis mit einer Unterschrift sowie einer "Überbeglaubigung" versehen wird. Dieses Verfahren muss zusätzlich formfrei beim Bundeszentralregister beantragt werden und kostet zusätzlich 13,- Euro. In einigen Ländern wird darüber hinaus neben der "Überbeglaubigung" eine "Apostille" verlangt, die vom Bundesverwaltungsamt in Köln zusätzlich nach der "Überbeglaubigung" auf dem Führungszeugnis angebracht wird. Es empfiehlt sich deshalb, dies gleich bei der Beantragung des Führungszeugnisses im Bürgerbüro zu sagen, damit der Antrag gesondert mit den entsprechenden Zusatzangaben an den Sachbereich "Internationale Rechtshilfe" beim Bundeszentralregister geschickt werden kann.
Weitere Informationen für Antrag stellende Personen, die im Inland wohnen hier, für Antrag stellende Personen, die im Ausland wohnen hier.
Kontakt für weitere Fragen
Konnten Ihre Fragen nicht beantwortet werden, stehen wir Ihnen telefonisch unter +49 (0)228 99 410 - 4 0 zur Verfügung. Fragen zur Beantragung von Führungszeugnissen aus dem Ausland sowie zu Überbeglaubigungen werden innerhalb unserer Servicezeiten von Montag bis Freitag 9 - 11 Uhr sowie Montag bis Donnerstag 13:30 - 15 Uhr unter +49 (0)228 99 410 - 56 68 beantwortet.
Polizeiliches Führungszeugnis von der Interpol (wird in Paraguay erledigt)
Auszug aus dem paraguayischen Strafregister für Personen über 14 Jahre (wird in Paraguay erledigt)
Für Kinder und Jugendliche: Schul- und Studienzeugnisse oder Zertifikate (vom Bildungs-/Kultusministerium des Landes vom paraguayischen Konsulat beglaubigt)
Genehmigung für Minderjährige, falls ein Erziehungsberechtigter Elternteil in Deutschland bleibt. Bei geschiedenen Eltern, die Genehmigung des in Deutschland verbleibenden, erziehungsberechtigten Elternteils
Gesundheitszeugnis (wird in Paraguay erledigt)
Polizeiliche Bestätigung über den derzeitigen Wohnort in Paraguay (wird in Paraguay erledigt)
Nachweis der legalen Einreise (wird in Paraguay erledigt)
Sechs Farbfotos 2,5 x 2,5 cm (wird in Paraguay erledigt)
Ein Vermögen von 5.000 US$ (wird auf einem Geldinstitut in Paraguay deponiert) oder ein Nachweis für ein Arbeitsverhältnis auf dem Niveau eines Universitätsstudium oder eine Immobilie geeignet für eine Produktion oder Nachweis für die Gründung einer Gesellschaft
Bankauskunft (wird für die Geldeinlage beim Geldinstitut benötigt) Es empfiehlt sich Auszüge des im Heimatland befindlichen Bank-Kontos mitzubringen.
Nach Auskunft bei der Migracion könnte eventuell ein Rentennachweis an Stelle des Betrags von 5.000 US$ vorgelegt werden.
Nachweis des geleisteten Versprechens der Einhaltung der Gesetze vor einem Notar (wird in Paraguay erledigt)
Alle im Ausland ausgestellten Dokumente müssen vom Paraguayischen Konsulat beglaubigt und in Paraguay vom Aussenministerium legalisiert werden.
Alle Dokumente müssen übersetzt sein (wird in Paraguay erledigt)
Statt des Vermögensnachweises genügt für eine befristete Aufenhaltsgenehmigung folgendes:
Nachweis eines Dienstverhältnises in Paraguay oder Nachweis einer Berufsausbildung auf dem Niveau eins Technikers oder für Minderjährige, Schulzeugnisse und Nachweis für einen gesicherten Unterhalt.
Führerschein: Für den Antrag ist die Antragsbestätigung für die Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.
Kosten:
Die Kosten für die Aufenthaltsgenehmigung, die Cedula und den Führerschein betragen: Erwachsene: 850 Euro, ab 2 Personen 800 Euro pro Person Kinder bis 14 Jahre: 600 Euro In diesem Betrag sind ALLE anfallenden Kosten enthalten. Der Betrag ist bei Auftragserteilung im Voraus zu bezahlen.
Aus praktischen Gründen werden bei Auftragserteilung nur die Kosten für die Aufenthaltsgenehmigung ohne der Kosten von 100 Euro für die Cedula berechnet. Erst später wenn die Cedula beantragt werden kann, werden die Kosten für die Cedula berechnet.
Eine umfangreiche Einwanderberatung ist im Preis inbegriffen!
Zeitersparnis
Um die Zeit für die Durchführung der Dokumentenbesorgung in Paraguay zu verkürzen, bieten wir Ihnen an die Dokumente und die Antragsformulare schon per Kurier zu schicken. So können wir schon ohne Ihrer Anwesenheit unsere Arbeit beginnen und Sie ersparen sich dadurch einige Tage an Wartezeit. Zusätzlich zu den Dokumenten brauchen wir 6 Fotos 2,5 x 2,5 cm und die unterschriebenen Antragsformulare für das Interpolführungszeugnis und die Meldebestätigung. Die Formulare können Sie hier downloaden: Interpolführungszeugnis Meldebestätigung Diese beiden Anträge sind im Bereich "Firma del Interesado" zu unterschreiben Personalausweis (Cedula):
Carnet der Aufenthaltsgenehmigung
Zertifikat das die Authentizität der Aufenthaltsgenehmigung bestätigt
Reisepaß oder Personalausweis (eine von der ausstellenden Behörde und vom paraguayischen Konsulat beglaubigte Farbkopie)
Geburtsurkunde (Original oder durch entsprechende Behörden beglaubigte Kopie und vom paraguayischen Konsulat beglaubigt - nicht älter als 12 Monate)
Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil (Original oder durch entsprechende Behörden beglaubigte Kopie (Beglaubigung nicht älter als 5 Jahre) und vom paraguayischen Konsulat beglaubigt)
Polizeiliche Bestätigung über den derzeitigen Wohnort in Paraguay (wird in Paraguay erledigt)
Polizeiliches Führungszeugnis für Personen über 18 Jahre (von Generalbundesanwalt überbeglaubigt und vom paraguayischen Konsulat beglaubigt - darf nicht älter als 3 Monate sein)
Polizeiliches Führungszeugnis von der Interpol (wird in Paraguay erledigt)
Auszug aus dem paraguayischen Strafregister für Personen über 14 Jahre (wird in Paraguay erledigt)
Kopie des Carnet des Ausländerregisters (wird in Paraguay erledigt) Kosten: für den Personalausweis (Cedula) Sollte nur die Beantragung der Cedula gewünscht werden, so beträgt der Preis für Kinder und Erwachsene 150 Euro wenn die erforderlichen Dokumente, die für die Aufenthaltsgenehmigung notwendig waren, noch vorhanden sind. Kommunikation
Unseren Kunden stellen wir bis zur Antragstellung ein Handy zur besseren Kommunikation zur Verfügung. Sofern wir das Handy nicht für andere Kunden brauchen, können sie dieses auch weiterbenutzen wenn Sie nur auf Urlaub hier sind. Somit können Sie sich bei auftretenden Problemen und Fragen direkt an uns wenden. Sei es bei einer Autopanne, Verkehrskontrolle oder wenn Sie sich verirrt haben. Wir stehen Tag und Nacht zu Ihrer Unterstützung bereit. Was braucht man für die Erneuerung der Daueraufenthaltsgenehmigung?
Seit 10. 11. 2006 ist eine Erneuerung nicht mehr notwendig. Die 10 jährige Aufenthaltsgenehmigung gilt nun für immer.
Die Aufenthaltsgenehmigung braucht nur dann erneuert werden wenn sich irgendwelche Änderungen ergeben haben oder verloren wurde. Reisepaß oder Personalausweis Paraguayischer Personalausweis (Cedula) Paraguayisches polizeiliches Führungszeugnis für Personen über 14 Jahre Auszug aus dem paraguayischen Strafregister für Personen über 14 Jahre Polizeiliche Bestätigung über den derzeitigen Wohnort in Paraguay Zwei Farbfotos 2,5 x 2,5 cm Kosten: Die Kosten belaufen sich auf 300 Euro
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