VERBRECHEN

GEGEN

HASENGRUBER HERBERT 

HASENGRUBER HERBERT wurde am 5.11.1997 Opfer eines Verbrechen, das von der paraguayischen Polizei und Justiz begangen wurde.

 

HASENGRUBER HERBERT wurde am 5.11.1997 Opfer eines unglaublichen Verbrechens, begangen von drei Kriminalpolizisten, einem Richter und sein Sekretär und einem Staatsanwalt.

Am 5.11.1997 bestellte ein angeblicher Kunde Videos bei der Firma "AUSTRIA VIDEO PRODUCCIONES" deren Besitzer H.H. ist. Es wurde ein Treffpunkt nahe der Hauptstraße vereinbart.

Als H.H. mit seiner Ware dort ankam wurde er von drei schwer bewaffneten Männern, Beamte der Kriminalpolizei, überfallen und zum Büro der Kriminalpolizei verschleppt. Die Bitte um ein Telefongespräch wurde verweigert.

Die Polizei brachte auch gleich einen Fotografen von der größten paraguayischen Zeitung, der ABC mit, um einen richtig großen Medienrummel mit "Verleumdung" und "Übler Nachrede", zu veranstalten. Die Täter waren sich sicher daß H.H. die Illegalität dieser Taten nicht erkennen würde und ließen sich daher bereitwillig von den Reportern bei ihren Verbrechen fotografieren. Diese Fotos sind die besten Beweismittel für das Strafgerichtsverfahren gegen die Täter.

Dieser Fotograf und Reporter von anderen Zeitungen machten sich dann bei der Hausdurchsuchung des Delikts "Hausfriedensbruch" schuldig. Dieser Medienrummel war so groß, daß sich sogar die Presse in Österreich und Deutschland für den Fall interessierte. In mehreren Zeitungen erschienen Artikel über diesen Fall, natürlich auch mit "Verleumdung" und "Übler Nachrede".

Die drei Männer besorgten sich dann von ihrem Komplizen, dem Richter RUBEN DARIO FRUTOS, einen ungültigen Hausdurchsuchungsbefehl, ungültig auch deshalb, weil sich der Tatort nicht im Gerichtssprengel dieses Richters befand, mit dem sie sich dann unter Vortäuschung einer Amtshandlung, Zugang zum Haus des H.H. verschafften.

Der Richter, sein Sekretär und die drei Polizisten durchsuchten dann das Haus und nahmen, wegen angeblich begangener Delikte, die Pistole, die Filmkammera, alle vorhandenen Videos (der Großteil davon private Familienvideos), sowie Filmzubehör mit.

Danach wurde H.H. von den Polizisten unter Gewaltandrohung wieder mitgenommen und den Rest des Tages auf dem Polizeirevier verhört.

Gegen Abend wurde H.H. von den Polizisten in das danebenliegende Gerichtsgefängnis gebracht, von wo er erst zwei Tage später von seiner Anwältin MIRTA RIVAS DE GALLI gegen eine Kaution von 50 mio Gs. (ca. 40.000 DM), befreit wurde.

H.H. wurde vom Staatsanwalt WINFRIDO PERALTA der Delikte " Obszöne Akte" und " Zuhälterei, Kuppelei " beschuldigt, ohne daß es ein Opfer oder eine entsprechende Anzeige gegeben hätte (nur aufgrund einer Anzeige eines Opfers ( Privatdelikt ) kann die Justiz ermitteln), vermutlich mit dem Ziel H.H. grundlos zu verurteilen.

H.H. wurde dann von der Anwältin ASUNCION VALDOVINOS vertreten, die mit einem hohen Honorar, das sich aus der exorbitant hohen Kaution (normal wäre eine Kaution von etwa einem Zehntel dieses Betrags) errechnet und von H.H. bezahlt werden mußte, zum Mitmachen bei dieser kriminellen Tat überzeugt wurde.

Die Anwältin informierte H.H. nicht über die Illegalität dieser angeblichen Amtshandlung sondern wollte H.H. davon überzeugen, daß er mehrere Delikte begangen hat.

H.H. wechselte dann die Anwältin. Aber auch diese Anwältin, GALDIS TALAVERA, spielte mit H.H. das gleiche schmutzige Spiel.

Erst durch das Studium der Gesetze vergewisserte sich H.H., der immer schon an der legalität dieser Polizeiaktion zweifelte, daß er Opfer eines Verbrechen wurde.

Erst nach Monaten entschlossen sich die mutmaßlichen Täter, vermutlich auf Druck von Vorgesetzten, den Akt an das zuständige Gericht zu schicken, wo sich dann wieder MIRTA RIVAS DE GALLI, eine der wenigen ehrlichen Anwälte in Paraguay, um die Sache kümmerte. Dort wurde die Untersuchung dann wegen Nichtigkeit eingestellt.

 
Die Anulierung
(zum Vergrößern anklicken)

 

H.H. wird die zwei Anwältinen ASUNCION VALDOVINOS und GLADIS TALAVERA wegen Fahrlässigkeit verklagen und Schadenersatz fordern. H.H. hat den Prozeß, vermutlich wegen dem Einfluß der Anwältin auf die Richter, verloren.

Zahlreiche Indizien weisen darauf hin, daß es sich bei dieser Tat um einen Racheakt handelt, die vermutlich von Personen der Deutsch -Paraguayischen Industrie - und Handelskammer in Auftrag gegeben wurde.

H.H. hatte 1997 eine Strafanzeige gegen den Geschäftsführer HENNING HÖLTEI, und dem Präsident MIGUEL BRUNOTTE ( Sohn des österreichischen Konsul ) der Deutsch -Paraguayischen Industrie - und Handelskammer sowie dem damaligen deutschen Botschafter JOACHIM KAUSCH und drei weiteren Personen in Deutschland wegen Verdacht auf Subventionsbetrug und Veruntreuung bei der Staatsanwaltschaft in Bonn erstattet.

Drei Wochen vor der Tat erhielten die angezeigten Personen Kenntnis von der Anzeige. Es wurden auch alle Artikel der lokalen Presse über diese kriminelle Tat der Polizei und der Justiz in der Verteidigung in der Klage des H.H. gegen die Kammer ( H.H. hatte die Kammer auf Schadenersatz wegen überhöhter Forderungen für den Bau des deutschen Pavillon und der überhöhten jährlichen Miete des Stand im Pavillon geklagt ) verwendet, wohl wissend, daß es sich bei dieser Aktion der Polizei und Justiz um eine strafbare Tat handelte.

H.H. wird eine Strafanzeige gegen die Täter erstatten.

Obwohl dieser Fall in erster und zweiter Instanz anuliert worden ist, geben die mutmaßlichen Anstifter noch immer nicht auf. Der Staatsanwalt versucht jetzt wieder den schon anulierten Fall fortzusetzen in dem er den Richter aufforderte, einen Termin für eine Vernehmung wegen angeblichen "Vertrieb von Pornovideos", festzusetzen.

Anzumerken ist, daß "Vertrieb von Pornovideos" als Delikt im Strafgesetzbuch nicht existiert und eine Erfindung des Staatsanwalts ist.

Er beging dabei vermutlich das Verbrechen § 310 CP " Persecución de inocentes " ( Verfolgung Unschuldiger ), das mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet wird.

Durch diese Tat, die man ja nicht zum persönlichen Vergnügen begeht, verhärtet sich der Verdacht, daß hinter dieser Aktion großes Interesse einer oder mehrerer Personen steckt.
 
Am 28.12.1998 versuchte die Anwältin von H.H. MIRTA RIVAS DE GALLI mit dem Richter RUBEN DARIO FRUTOS über die Möglichkeit einer Schadenersatzzahlung für den von ihm angerichteten Schaden durch die begangenen Delikte.

Wie befürchtet erzürnte er sich maßlos und bezeichnete H.H. als Verrückten, weil er die ganze Geschichte in seiner WEB SITE veröffentlichte. Hier sieht man wieder die vermutete Verbindung der DEUTSCH - PARAGUAYISCHE INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMER zum Richter, denn nur die Kammer hat hier in Asuncion Kenntnis von dieser WEB SITE.
Er sagte, daß H.H. Glück hätte, weil nicht er in sein Büro gekommen ist und drohte mit der Verhaftung von H.H. und der Eröffnung eines Strafverfahrens, weil er angeblich vor längerer Zeit im Sekretariat des Richters herumgeschrien habe, was natürlich völliger Unsinn ist.

Die Anwältin eröffnete ihm auch, daß H.H. eine Strafklage gegen ihn einleiten werde. Der Richter war anscheinend schon darauf gefasst und gab lobenswerterweise seinen Segen zu dieser Klage, vermutlich in der Einsicht der begangenen Delikte.

Es ist immer wieder erschreckend zu sehen, wie erhaben sich manche Richter fühlen und wie leichtfertig sie mit Drohungen herumwerfen um die Bürger, die ihr Recht suchen, einzuschüchtern.

Am 3.6.1999 versuchte der Staatsanwalt Arnaldo Fleitas Ortiz schon wieder in diesem anulierten Fall eine Straftat zu konstruieren indem er wieder auf seine alte Erfindung des Delikts"Handel mit pornografischen Material" zurückgreift und somit zum wiederholten Male vermutlich das Delikt "Verfolgung Unschuldiger" beging. Durch die Forderung an den Richter, eine diesbezügliche Untersuchung einzuleiten, beging er vermutlich auch das Delikt " Anstiftung zu Straftaten ". Der Staatsanwalt hat wohl noch immer nicht begriffen in welch schwierige Lage er sich damit bringt.

Er hat es geschafft!

Durch sein intensives drängen hat der Staatsanwalt es geschafft, daß der Richter wieder eine Untersuchung auf Basis der anulierten Gerichtsake gegen H.H. eingeleitet hat wobei des Delikt " Verfolgung Unschuldiger " vom Richter und Staatsanwalt begangen wurde. Die Anwältin hat daraufhin Einspruch erhoben.

Nun liegt es am Richter dem Einspruch stattzugeben. Sollte der Richter dem Einspruch nicht stattgeben so wird sich die 2. Instanz damit befassen und den Fall zum 2. mal einstellen müssen, da es sich um einen absulut absurde Aktion des Richters und Staatsanwalt handelt.

Es wird vermutet, daß die Kammer für ihre Verteidigung im Gerichtsverfahren 4 und im Strafverfahren 1 neues "Material" braucht und daher den Staatsanwalt um diese absurde Aktion gebeten hat.

Genau wird man das erst wissen wenn  die Kammer im Gerichtsverfahren 4 diesen Gerichtsakt als Beweismaterial anbietet.

26.6.2000

Der Richter hat den Einspruch abgewiesen. Es war auch nicht zu erwarten, daß der Richter im Wiederspruch zu seiner Untersuchung dem Einspruch stattgeben würde.

Der Höhepunkt dieser Show ist, daß der Richter den Einspruch KOSTENPFLICHTIG abgewiesen hat. Das würde bedeuten, daß H.H. dem Staatsanwalt seine KOSTEN ersetzten müßte. Die Frage ist nun welche Kosten der Staatsanwalt hatte!!!

Hier sieht man wieder deutlich, daß in Paraguay viele CLOWNS beim Gericht beschäftigt sind.

Natürlich wurde Einspruch gegen den Beschluß eingelegt und die Anulierung der Sache beantragt.

Wenn dieser Fall endgültig erledigt sein wird, werden sich alle Beteiligten wegen der von ihnen begangenen Straftaten vor Gericht verantworten müssen.

9.1.2001

Der Gerichtsakt befindet sich nun zur Bearbeitung in der 2. Instanz.

13.4.2001

Der Tag der großen Überraschung war gekommen. Man möchte nun glauben, daß der Fall, der von den selben Richtern vor mehr als 2 Jahren anuliert worden war, nun wieder anuliert worden war, wegen zahlreicher Gründe und nicht zuletzt auch deswegen, weil ein abgeschlossener Fall nicht nochmals verhandelt werden kann, ausgenommen zu Gunsten des Angeklagten. Leider war das ein Trugschluß. Die drei Richter der 2. Instanz, 3. Saal machten das unmögliche doch noch möglich; der Antrag auf Anulierung wurde abgewiesen!!

 

Der Beschluß

In der Begründung wurde festgehalten, daß die Entscheidung der ersten Instanz richtig war und keine Rechte verletzt wurden.

Jeder Jusstudent im ersten Jahr wird nun feststellen, daß mit diesem Beschluß vermutlich mehrere Straftaten begangen wurden wie etwa Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger. Nun wäre aber auch interessant zu erfahren warum diese drei Richter sich zu diesen Straftaten hinreissen ließen. Mangel an Kenntnissen kann man mit Sicherheit ausschließen. Leider gibt es dazu keine Stellungnahmen.

In Paraguay kann der Fall kurzfristig nicht mehr erledigt werden, weil schon alle Instanzen ausgeschöpft wurden. Es gibt aber drei Möglichkeiten den Fall zu beenden:

1. Wenn der Fall mehr als 6 Monate ruht wird er eingestellt. Das kann man aber ausschließen.

2. Im März 2003 werden alle alten Fälle wie dieser, automatisch mit einem Freispruch, aber nicht wie in diesem Fall richtig wäre, mit einer Anulierung, eingestellt.

3. Anzeige bei der Menschenrechtskomision in Washington. Das ist natürlich der wirkungsvollste Weg, zumal es sich in diesem Fall um eine Menschenrechtsverletzung handelt.

Logischerweise wurde die 3. Möglichkeit für eine mögliche Lösung gewählt.

Weitere Informationen dazu bei Strafanzeige 7

 

17.2.2002

Nachdem die Anulierung in der 2. Instanz abgewiesen wurde versuchte es H.H. nochmals. Da der Richter Marti, der in erster Instanz die Anulierung abgewiesen hat, wegen einer anderen Sache vom Dienst suspendiert ist und nun der Nachfolgerichter Melho Suarez im Amt ist, gibt es wieder Hoffnung daß sich nun der neue Richter an die Gesetze hält und nun die ilegale Sache nun doch noch anulieren wird. Der Richter hat sich positiv dazu geäussert und den Gerichtsakt zur Staatsanwaltschaft zur Stellungnahme geschickt. Nun könnte man glauben der Staatsanwalt hat aus den Fehlern seiner Kollegen gelernt und würde die Anulierung empfehlen. Das war aber ein Irrtum, denn er hat, vermutlich um seine Kollegen zu schützen, die Abweisung der Anulierung empfohlen. Somit hat er sich auf die Stufe seiner Kollegen gestellt die auch schon wegen vermutlicher "Verfolgung Unschuldiger" angezeigt sind.

Nun hat der Richter das letzte Wort.

24.4.2002

Da der Richter Melho offensichtlich nicht sehr daran interessiert ist die Sache endlich zu anulieren hat sich H.H. nun entschlossen den Fall an die zuständige Richterin Carolina Llanes weiterzuleiten. Der Gerichtsakt ist nun in den Händen der Richterin.

 

Der Richter RUBEN DARIO FRUTOS ignoriert ein Urteil des obersten Gerichtshof und ordnet die Ausweisung von zwei Rauschgifthändlern an

 

Wie erst jetzt bekannt wurde hat der Richter Ruben Dario Frutos im September letzten Jahres zwei zu 10 Jahren verurteilte Rauschgifthändler freigelassen, wobei offensichtlich große Summen Geld geflossen sind. Der Richter wurde 30 Tage suspendiert und die Sache wurde beim Gericht der Richter zur Anzeige gebracht, wo ihm seine Inmunität aberkannt werden wird, sodaß sich das Gericht mit dem Fall beschäftigen kann. Heute wurden die Akten weiterer verdächtiger Fälle die der Richter bearbeitet hatte, einer genaueren Untersuchung unterzogen.

Der Richter der von seinen Freunden liebevoll der "EHRENWERTE RICHTER" genannt wird, kam schon öfter wegen offensichtlicher Bestechungskandal ins Gerede. Leider wurden die angezeigten Fälle immer abgewiesen. Spät aber doch wurde nun der Fall, der von der Zeitung ABC aufgezeigt wurde, dem Richter zum Verhängnis. 

Da kommt dem Richter die Sache mit dem "Verbrechen", die in Kürze beim Gericht der Richter und der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden wird, aber ganz ungelegen. Aber vielleicht macht ihm das auch garnichts mehr aus, denn mit den Fällen, für die er sich schon verantworten muß, könnte die Strafe das Höchstmaß von 25 Jahren erreichen und somit den Richter nicht mehr betreffen. 

Es war vorauszusehen, daß eines Tages die vermutliche Bestechlichkeit des Richters auffliegen würden. Offensichtlich arbeitet der diesjährige Präsident des Obersten Gerichtshof, der für solche Fälle zuständig ist, wesentlich besser als die der vergangenen Jahre.

Damit hat sich wieder einmal die Verbundenheit der Vorstandsmitglieder der Kammer mit dem vermutlichen Straftäter FRUTOS erwiesen, die den Richter in ihrem Antrag auf Freispruch im Strafverfahren wegen Veruntreuung  als "EHRENWERTEN" Richter bezeichnet hatten.

3.3.2001

Gegen den Richter Frutos wird derzeit ein Verfahren auf Aberkennung der Inmunität betrieben, sodaß er für die vermutlich begangenen Taten prozessiert werden kann.

In Kürze wird H.H. die Anzeige wegen des "VERBRECHENS" erstatten.

 

26.6.2006

 

Nach 8 Jahre und 7 Monate wurde das Verfahren eingestellt. Aus dem Urteil geht klar hervor daß es kein Straftat, keine Opfer, keine Anzeige und keinen anderen Grund für dieses Verfahren gegeben hat.

 

Hier das Urteil:

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Last modified: 26.06.2006