Strafanzeige 14

 10.04.2002

Am 1.4. 2002 hat der Anwalt der DEUTSCH - PARAGUAYISCHE INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMER den Gerichtsakt der Zivilklage gegen H.H. auf illegale Weise vom Gericht abgeholt. Diese Tat wurde vom Sekretär Fernando Torres genehmigt. Die ofizielle Version ist, daß der Anwalt den Gerichtsakt wegen einer angeblichen Berufung in der 2. Instanz abgeholt hat um diesen dort abzugeben. In der 2. Instanz ist der Gerichtsakt allerdings nie angekommen. Es ist auch die Übergabe des Gerichtsakt an den Anwalt verboten. Nach letzten Erkenntnissen war auch nichts zu berufen. Der Sekretär muß sich nun in einem justizinternen Prozeß verantworten.
 
2.7.2002
Fernando Torres hat die Anzeige beantwortet. Dabei sparte er nicht mit Beschimpfungen gegen H.H. wie Ausländer und Verbrecher.

17.7.2002

Für diesen Tag waren 3 Zeugen und der Kläger zur Aussage vorgeladen. Der erste Zeuge, der Polizist der H.H. aus Sekretariat "hinausbegleitete" bestätigte daß er im Auftrag von Fernando Torres H.H. zum Richter begleiten sollte.

Der zweite Zeuge, der Gerichtsbedienstete Miguel Angel Morinigo, bestätigte daß H.H. vom Polizeibeamten aus dem Sekretariat geführt wurde. Er sagte auch daß er der Einzige ist der die Parteien bedient, obwohl er der einzige Gerichtsbedienstete in diesem Sekretariat ist kann er sich nicht vorstellen wer H.H. informiert hatte daß der Gerichtsakt zur 2. Instanz geschickt wurde. Erst jetzt stellte sich heraus, daß nicht dieser sondern der andere auf dieser Seite aufgeführte Gerichtsakt zur 2. Instanz geschickt wurde und daß den Akt der Handelskammerklage vom Rechtsanwalt Bordas abgeholt wurde. Nun erzählte Morinigo daß sich der Fall in einer Fase befand in der der Akt vom Anwalt abgeholt werden kann und abgeholt wurde um einen Einzahlungsbeleg beizufügen. Diese Aussage ist eine unter Eid gemachte falsche Aussage die anhand des Gerichtsakt leicht nachzuweisen ist. Der Akt wurde am 1.4.2002 abgeholt und am 23.4.2002 wieder zurückgebracht. Der Enzahlungsbeleg ist mit 30.4.2002 datiert. In dem Zeitraum vom 1.4 bis zum 23. 4. wurde diesem Akt nichts beigefügt. Der Anwalt brauchte auch den Akt nicht abholen sondern nur die Anweisung zur Einzahlung des Betrags bei der Zentralbank mitnehmen. Eigenartigerweise wurde auch die Blattanzahl des Gerichtsakt nicht notiert, was den Verdacht verhärtet daß geplant war den Akt nicht wieder zurückzugeben und damit wichtige Beweismittel zu unterschlagen. Morinigo bestätigte, daß Fernando Torres überaus freundlich mit den Parteien verkehrt und immer für diese zu sprechen ist. Mit H.H. machte Fernando allerdings eine Ausnahme.

Der dritte Zeuge, ein Gerichtsbediensteter aus dem anderen Sekretariat bestätigte ebenfalls, daß H.H. vom Polizisten abgeführt wurde.

Mit diesen Zeugenaussagen konnte nun belegt von drei Zeugen festgestellt werden, daß der Sekretär tatsächlich die Rechte von H.H. den Gerichtsakt einzusehen verletzt wurden. Der Sekretär hatte sich von diesem Fall am 25.4.2002 getrennt, sodaß somit bestätigt ist, daß H.H. sich zu Recht am 3.4.2002 in diesem Sekretariat aufhielt und nach dem Akt gefragt hatte.

Nun wird der Superintendent Modesto Elizeche über den Fall urteilen. Der Gerichtsbedienstete Morinigo wird sich wegen "Falscher Zeugenaussage" vor Gericht verantworten müssen.

27.12.2002

Der Superintendent hat in seiner Stellungnahme genau das Gegenteil von dem geschrieben was die Dokumente im Gerichtsakt ausweisen. Auch der Sekretär der "Superintendencia" schloß sich der Meinung des Superintendet an.

 

 

Last modified: 27.12.2001