Strafanzeige 1
Strafanzeige wegen Veruntreuung gegen die Verantwortlichen für die Finanzen der DEUTSCH - PARAGUAYISCHE INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMER.
Beweismittel sind die Bilanzen der Kammer von Jahr 1995 und1996 in denen große Unstimmigkeiten festgestellt wurden.
Gegen die Verantwortlichen für die Finanzen der DEUTSCH - PARAGUAYISCHE INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMER wurde am 19. 8.1999 eine Untersuchung wegen Verdacht auf Veruntreuung von Kammergeldern eingeleitet. Unter diesen Personen befindet sich auch der Sohn des Österreichischen Konsuls in Paraguay, Miguel Brunotte, der auch Direktor der Firma "Servicios Rapidos del Paraguay SA" ist. Diese Firma ist Franchiser von Mc Donald's.
zur Einleitung der Untersuchung
Folgende Personen stehen in Verdacht Gelder der DEUTSCH - PARAGUAYISCHE INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMER veruntreut zu haben.
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Miguel Brunotte (Präsident) |
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Die Verdächtigen werden im September vom Strafgericht in Asuncion zur informativen Aussage vorgeladen. Die erste Aussage ist für den 16.9.1999, 8.00 Uhr angesetzt.
Die Verdächtigen werden wie folgt vorgeladen:
16.9.1999
Herr Miguel Brunotte hätte um 8.00 Uhr aussagen sollen, kam aber nicht. Stattdessen schickte er seinen Anwalt, der seine Vollmacht für die Verteidigung aller Beteiligten vorlegte.
Es wird ein neuer Termin für die Aussage festgesetzt.
Da die Verdächtigen zum ersten Aussagetermin nicht erschienen waren wurde nun ein zweiter Termin festgesetzt.
Die Verdächtigen werden wie folgt vorgeladen:
20.10.1999
Die Verdächtigen haben alle ordnungsgemäß ausgesagt.
Das Ergebnis ist verblüffend: Niemand hat was von den Veruntreuungen bemerkt und alle sind unschuldig. Obwohl H.H. schon im Februar 1997 die Buchhaltung überprüfen wollte, was von Herrn Höltei verweigert wurde, kam niemand auf die Idee die Buchhaltung zu prüfen. Auch die Anzeige in Deutschland regte niemanden zu einer Buchprüfung an. Es wurden auch die Bilanzen der Kammer, die von den Verdächtigen erstellt und mehrfach geprüft wurden, dem Richter vorgelegt. In diesen Bilanzen würde sogar ein "Blinder" die fehlenden Beträge finden, aber die Verdächtigen selbst "bemerken" die fehlenden Beträge nicht. Da stellt sich nun doch die Frage ob diese Leute fähig sind diese Ämter auszuführen.
Der Bericht "Verbrechen" wurde vom Anwalt der Verdächtigen zu ihrer Verteidigung dem Gerichtsakt beigefügt.
Eine sehr ungewöhnliche Strategie der Verteidigung verfolgt der Anwalt der Verdächtigen um von den Veruntreuungen abzulenken. Der Anwalt möchte dem Richter einreden, daß das "Verbrechen" gar kein Verbrechen war, sondern eine legale Amtshandlung des Richters "FRUTOS" war, obwohl das illegale Verfahren wegen Nichtigkeit eingestellt wurde und von der zweiten Instanz bestätigt wurde. Damit zweifelt der Anwalt die Richtigkeit dieser Anulierung durch die erste und zweite Instanz an. Ohne den Gerichtsakt zu kennen kann schon in diesem Bricht ein Laie erkennen, daß das illegale Verfahren zu recht anuliert wurde. Man möchte wohl den Richter überzeugen, daß H.H. ein Verückter ist, der grundlos den armen Richter FRUTOS dieser häßlichen Taten beschuldigt und nun auch noch die "ehrenwerten und ehrlichen" Leute der Kammer der Veruntreuung bezichtigt. Der arme Richter FRUTOS, dem diese Beschuldigungen gut bekannt sind, hat diese bis heute nicht bestritten. Würde ein Richter solche Beschuldigungen auf sich sitzen lassen, wenn diese nicht wahr wären? Wohl kaum!!
Weiters behauptet der Anwalt, daß diese Anzeige ein Racheakt wegen der illegalen Polizeiaktion "Verbrechen", war. Hat denn doch die Kammer etwas damit zu tun?? Bekanntlicherweise wird eine Anzeige nur dann bearbeitet, wenn genügend Indizien und Beweise vorliegen, und nicht weil sich jemand rächen will. Somit kann man einen Racheakt wohl ausschließen.
Die Frage ist nun, ob man mit diesen Aktionen wirklich von den Veruntreuungen ablenken kann oder ob man sich dadurch nicht noch verdächtiger macht. Viel wirksamer für die Verteidigung wäre doch die Vorlage des Ergebnis einer externen Buchprüfung. Herr Brunotte behauptet doch immer daß alles in bester Ordnung ist; somit wäre doch das die naheliegendste Lösung.
Die Beschuldigten legten ausserdem auch die originalen, gefälschten Bilanzen vor in denen die Unregelmäßigkeiten deutlich ersichlich sind, sodaß nun kein Zweifel mehr besteht daß tatsächlich Kammergelder veruntreut worden sind.
Der Anwalt der Beschuldigten verhindert die Ausfolgung einer Kopie des Gerichtsakt an H.H.
Die Anwältin von H.H. hat in der Sache um eine Kopie des Gerichtsakt angesucht, die für die Privatstrafklage, die H.H. eingeben will, notwendig ist.
Der Anwalt der Beschuldigten hat sich aber mit der Begründung daß H.H. nicht Teil des Prozeßes ist und daher kein Recht dazu hat eine Kopie zu beantragen, degegen gestellt. Weiters schreibt der Anwalt in seiner Begründung, daß H.H. diese Informationen "MISSBRÄUCHLICH" verwenden würde und so seinen Klienten schaden würde.
"Mißbräuchliche Verwendung" dieses Materials heißt für die Beschuldigten daß H.H. die für die Beschuldigten unangenehmen Details des Prozeß in seiner WEB SITE veröffentlicht.
Der Anwalt möchte damit verhindern, daß die Öffentlichkeit und besonders die geschädigten Kammermitglieder und Institutionen über die Veruntreuungen in der deutschen Handelskammer informiert werden. Das beweist wieder einmal die Verzweiflung der Beschuldigten und daß die Beschuldigten zu recht prozessiert werden.
Glücklicherweise konnte der Anwalt die Ausfolgung der Kopie nur kurzzeitig verhindern, sodaß bald alle Details hier veröffentlicht werden können.
Eingabe einer Privatstrafklage gegen die Beschuldigten am 28.12.1999
Am 28.12.1999 hat H.H. zusätzlich zu der Anzeige auch eine private Strafklage gegen die mutmaßlichen Veruntreuer eingebracht um die Sache besser, schneller und tiefgreifender klären zu können wie es für alle Opfer dieser Veruntreuungen notwendig ist.
In dieser Klage wurden auch zahlreiche Maßnahmen wie Festnahmen und Blockierung der Vermögen der Kammer gefordert.
Wegen der Gerichtsferien im Jänner können sich die Beschuldigten leider derzeit noch ihrer Freiheit erfreuen.
31.12.1999
Die Beschuldigten haben es bisher nicht für nötig gehalten etwas zu ihrer Verteidigung vorzubringen. Was könnten sie denn auch schon vorlegen?
Eine Buchprüfung kann und will man nicht vorlegen, aber nur das wäre das geeignete Verteidigungsmittel.
Herr Höltei wollte im Februar 1997 Herrn H.H. die Buchhaltung nicht vorlegen, weil er ein kleines Würstchen ist. Nun sollte Herr Höltei dem Richter die Buchhaltung vorlegen und tut es auch nicht. Was soll man davon halten?!
29.1.2000
Mögliche Hinweise dafür sind das Desinteresse der um Mithilfe zur Aufklärung der Veruntreuungen gebetenen Institutionen wie DIHT, BmWi, Botschaft, Auswärtigen Amt, Parteien, Kammermitglieder und andere der Wirtschaft und damit der CDU nahestehenden Vereinigungen.
Sollte sich diese Vermutung als richtig erweisen, wäre geklärt warum sich niemand um die Veruntreuungen der Kammer in Paraguay kümmert obwohl durch die Veröffentlichungen das Ansehen Deutschlands sehr gelitten hat. Verständlich daß im Vergleich zu den Schwarzkontenskandalen das noch das kleinere Übel ist.
19.2.2000
Vor einigen Tagen hat der Richter die Privatstrafklage gebilligt, sodaß unverzüglich mit der Beweisbeschaffung angefangen werden kann.
3.3.2000
Wie sich erst jetzt herausstellte hat der Präsident der Kammer DIETER VETTER den Richter bei seiner Aussage schamlos ins Gesicht gelogen. Er sagte aus, daß er noch nie prozessiert wurde! Das ist eine schamlose Lüge, denn es wurde jetzt bekannt, daß gegen VETTER und weitere 10 Personen seit dem Jahr 1998 zwei Prozesse wegen Verleumdung laufen. Ein Prozeß ist kurz vor dem Urteil.
Unverständlich ist, daß die Kammer Personen bei den Kammerwahlen kanditieren läßt, gegen die gerade ein Prozeß läuft.
Anderseits ist es aber verständlich, weil doch fast alle Vorstandsmitglieder Kriminelle sind.
Am 3.3. wurde beim Gericht die Ausfolgung zahlreicher Unterlagen der Buchhaltung durch die Kammer an das Gericht, beantragt.
25.3.2000
Gestern wurde der Kammer die Aufforderung zur Vorlage der Geschäftsbücher zugestellt.
8.4.2000
Herr Vetter, Präsident der Kammer antwortete auf die Aufforderung zur Vorlage der Geschäftsbücher damit, daß die Kammer keine Geschäftsbücher führt, sondern in einem Computerprogramm namens "CONTA" die Buchhaltung führt.
Herr Vetter kam aber nicht auf die Idee, einen Ausdruck der Daten des Buchhaltungsprogramm dem Gericht vorzulegen, sodaß eine neue Aufforderung erfolgen muß.
Hier hätten die Angeklagten die Möglichkeit gehabt zu beweisen, daß keine Kammergelder veruntreut wurden, wie alle Angeklagten bei Ihren Aussagen beteuerten. Herr Brunotte sagte sogar: " Mit großer Freude werde ich die Unterlagen dem Gericht vorlegen". Nun haben die Angeklagten ihre Meinung geändert und tun alles um die Unterlagen der Buchhaltung vor dem Gericht zu verstecken.
Da fragt man sich doch zu recht warum die Angeklagten sich so verhalten.
2.5.2000
Verzweifelter Versuch des Anwalts durch ein Ansuchen um Einstellung des Verfahrens die Angeklagten aus den Fängen der Justiz zu befreien.
Der Anwalt Francisco Fleitas, der die Angeklagten mit Ausnahme von Gero Hanschke vertritt, hat die Einstellung des Verfahrens beantragt.
Die Strategie ist, den Kläger als Straftäter hinzustellen und die Angeklagten als ehrenwerte und unschuldige Personen dem Richter zu präsentieren. Dabei werden als Argumente Unwahrheiten vorgebracht, die durch Dokumente leicht wiederlegt werden können.
Was der gute Anwalt aber bei der Sache ganz vergessen hat, ist, daß die Angeklagten, wenn das Verfahren eingestellt werden sollte, ihr Recht verlieren ihre Unschuld zu beweisen. Es würde somit immer der Verdacht bestehen bleiben.
Es ist auch zu bedenken, daß der Richter mit einer Einstellung des Verfahrens gegen die Strafprozessordnung verstoßen würde, denn ein Verfahren kann erst eingestellt werden, wenn alle Beweismittel ausgeschöpft worden sind und sich durch diese Beweismittel eindeutig die Unschuld der Angeklagten herausgestellt hat.
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Das Ansuchen (zum Vergrößern anklicken) |
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Analyse des Ansuchens
Seite 3:
......Hasengruber sagte, daß die Straftat am 23.4.1997 begangen wurde.
Richtig ist: die Straftat wurde am 28.4.1997 begangen.
.....die vermuteten Straftaten sind schon verjährt ( Bilanz 1995 - 1996 )
Richtig ist: Straftaten wie Veruntreuung sind Straftaten die über lange Zeit hinweg begangen werden. Die Veruntreuungen werden ausserdem bis heute begangen.
.....das einzige Ziel des Klägers ist: Einschüchterung, Rache (wegen des Ausschluss aus der Kammer) und der Versuch sich unrechtmäßig zu bereichern.
Richtig ist: das Ziel ist die Straftäter zu überführen und zu verurteilen. Eine Anzeige erstattet man nur weil sie berechtigt ist und nicht aus Rache ( der Anwalt zeigt damit, daß er der Meinung ist, dass Anzeigen generell nicht wegen der begangenen Straftat, sondern aus anderen Motiven erstattet werden). Bei dieser Klage kann sich der Kläger nicht unrechtmäßig bereichern, denn das Honorar, das die Angeklagten bei einer Verurteilung bezahlen müssen, bekommt der Anwalt des Klägers.
.....verlangt die Einleitung einer Untersuchung um seine Zweifel und Fragen zu beantworten.
Richtig ist: Da die Kammer die offenen Fragen nicht freiwillig klären will bedarf es einer gerichtlichen Untersuchung. Genau das ist der Zweck einer Anzeige.
......in diesem Gerichtsakt gibt es nicht einmal Vermutungen daß Straftaten begangen wurden und daß meine Klienten diese begangen haben sollen.
Richtig ist: In diesem Gerichtsakt befinden sich die gefälschten Bilanzen, die von den Angeklagten selbst erstellt, geprüft und unterschrieben wurden. Diese, sogar notarisch beglaubigten Bilanzen, wurden von den Angeklagten selbst dem Gericht als ofizielle Bilanzen der Kammer präsentiert.
Seite 4
Die Fragen zu den Bilanzen wurden auch schon zivilrechtlich behandelt. In diesen Klagen wurden nicht einmal ansatzweise Unregelmäßigkeiten die auf strafbare Taten hinweisen, gefunden.
Richtig ist: In den zwei schon durchgeführten Zivilklagen wurden von der Kammer zahlreiche Dokumente vorgelegt, die die Veruntreuungen beweisen. Es konnte ausserdem von der Kammer kein einziger Punkt der Anklage wiederlegt werden. In einer Klage wurden beim Schlußplädoyer von der Anwältin sogar Straftaten wie Verleumdung usw. begangen.
.....der Kläger möchte mit der Klage nur ehrenhafte Personen, die er sogar als Straftäter bezeichnet, wie den ehrenhaften Strafrichter Dr. Ruben Dario Frutos, einen Staatsanwalt, seine Anwälte, Polizeibeamte, den Deutschen Botschafter in Paraguay und meine Klienten, einschüchtern.
Richtig ist: Der Kläger will diese Personen nicht einschüchtern, sondern für ihre Taten vom Gericht zur Rechenschaft ziehen lassen, wie es das Recht jedes Staatsbürgers ist. Der Strafrichter FRUTOS ist keine ehrenwerte Person, sondern ein Straftäter, wie man aus der Anulierung, die öffentlich bekannt ist, des Falls "Verbrechen" ersehen kann. Herr Frutos wurde von H.H. wegen dieser Straftaten angezeigt.
Seite 5
Seit der Einleitung der Untersuchung mit Datum 19.7.1999 wurden keine Beweismittel, die auf strafbare Taten hinweisen, dem Akt beigefügt.
Richtig ist: Wie schon oben beschriebn liegen Beweismittel vor. Das Gerichtsverfahren befindet sich gerade in der Fase der Beweissuche und es wurden schon zahlreiche Beweismittel, auch von der Kammer, angefordert. Die Kammer weigerte sich aber bisher diese Beweismittel vorzulegen.
Im Akt befinden sich auch die Strafregisterauszüge meiner Klienten in denen keine Straftaten registriert sind.
Richtig ist: Dieter Vetter hat seit zwei Jahren zwei Strafprozesse wegen Verleumdung laufen.
Was bezweckt nun der Anwalt mit diesem Ansuchen? Dafür stehen drei mögliche Spekulationen zur Wahl.
1. Möglichkeit: Die Angeklagten möchten dem Richter einreden, nachdem sie gesehen haben, daß der Richter das Strafverfahren ordnungsgemäß fortführt, daß sie ehrenwerte Leute sind und glaubten mit der Präsentierung der gefälschten Bilanzen, Zeitungsauschnitten des "Verbrechens" und anderen falschen Desakreditionen der Person H.H. können sie die Einstellung des Verfahrens bewirken.
Dieses Ansuchen hat jedoch nicht die geringste Chance auf Genehmigung, weil es jeglicher Realität entbehrt.
2. Möglichkeit: Die Angeklagten haben wenig Kenntnis von den Vorgängen bei Gericht und der Anwalt hat den Angeklagten eingereden, daß er jetzt mit diesem Antrag die Einstellung des Verfahrens bewirken kann. Das Motiv wäre dann " unrechtmäßige Bereicherung" auf Kosten der Angeklagten, denn diese müssen alle Kosten übernehmen.
3. Möglichkeit: Dem Anwalt fehlen jegliche Kenntnisse in der Materie des Strafrechts. Es ist in Rechtsanwaltkreisen bekannt, daß er als Anwalt noch sehr unerfahren ist und das Strafrecht nicht seine Stärke ist.
Morgen, den 3.5.2000 wird die Antwort auf dieses Ansuchen vom Anwalt des Klägers beim Gericht eingegeben.
19.5.2000
Der Versuch der Staatsanwältin den Antrag der Angeklagten auf Einstellung des Verfahrens zu unterstützen, ist gescheitert.
Die zuständige Staatsanwältin ANA LLANES hat ihr Gutachten zum Antrag auf Einstellung des Verfahrens vollkommen zu Gunsten der Angeklagten erstellt, wobei mit keinem Wort die Argumente des Klägers berücksichtigt wurden. Die Staatsanwältin hat auch keine eigene Meinung dazu, denn es wurde wortgetreu ein Großteil des Text aus dem Antrag übernommen.
Ein noch nicht geklärter Vorgang hat verhindert, daß die Staatsanwältin alle Argumente abwägen und ein den Tatsachen entsprechendes Gutachten erstellen konnte.
Obwohl das Gutachten so schön verfasst wurde hat es keine Gültigkeit, denn dieses Gutachten wurde dem Richter zu spät übergeben.
Die Frist war am 17.5. um 9 Uhr abgelaufen. Das Gutachten wurde aber erst am 18.5. dem Richter übergeben und wurde auch nicht mit dem notwendigen Eingangsstempel versehen, sodaß es als nicht fristgerecht eingereicht gilt und daher keinen Wert hat.
Es wurde vom Kläger auch schon der Antrag gestellt dieses Gutachten für " nicht fristgerecht beantwortet" zu erklären.
Hier sieht man wieder deutlich, daß die Angeklagten ALLLES versuchen um das Verfahren einzustellen, bevor weitere belastende Beweise beigebracht werden können.
Offen bleibt die Frage warum die Staatsanwältin sich so sehr für die Angeklagten eingesetzt hat, aber dann das Gutachten zu spät eingereicht hat. War das Absicht oder Versehen????
26.5.2000
Am 26.5 wurde der bei der Sozialversicherung ( IPS ) angeforderte Bericht beim Gericht beigebracht.
In diesem Bericht treten die betrügerischen Machenschaften gegen die Sozialversicherung und gegen die Kammermitglieder zutage.
Diesem Bericht ist zu erntnehmen, daß die Kammer für die seit 19 Jahren beschäftigten Frau Giersipen erst seit 1995 Sozialversicherung bezahlt wurde. Im Jahr 1995 wurde für Frau Giersipen der Betrag von 8.846.150 Gs. bezahlt ( 1 DM = 1700 Gs).
In der Bilanz der Kammer scheint unter dem Posten " IPS " ein Betrag von 22.373.988 Gs. auf.
Die Kammer hat dabei an " IPS " etwa das 8 Fache des tatsächlich zu entrichteten Betrags bezahlt um eine höhere Rente für Frau Giersipen zu erreichen. Zur Rentenberechnung werden nur die 3 letzten Beitragsjahre herangezogen. Rentenanspruch hat man aber erst nach 35 Versicherungsjahren.
Der für die Frau Giersipen tatsächlich zu entrichtende Betrag wäre schätzungsweise für das Jahr 1995 (es wurde für 5 Monate bezahlt) etwa 1.000.000 Gs. gewesen.
Daraus resultiert, daß die Frau Giersipen mit etwa 7.850.000 Gs alleine im Jahr 1995 von der Kammer auf Kosten der Mitglieder begünstigt wurde. Für Frau Giersipen wurde bis 1999 bezahlt. Dabei wurde auch die Sozialversicherung geschädigt, denn es wurde für die Frau Giersipen 15 Jahre lang nichts bezahlt und dann die letzten 5 Jahre ein Einkommen von etwa dem 8 fachem vorgetauscht.
Die Kammer hatte im Jahr 1995 9 Angestellte, wobei Frau Pistilli schon seit 24 Jahren bei der Kammer beschäftigt war, für die nei Sozialversicherung bezahlt wurde.
Die Sozialversicherung muß natürlich nachbezahlt werden, wobei auch eine empfindliche Strafe aufgeschlagen wird. Der nachzuzahlende Betrag wird sich in der Höhe von mehreren hundert Millionen Gs. bewegen.
Mit diesem Bericht liegen nun wieder mehr Beweismittel gegen die Kammer vor, sodaß die Behauptung des Anwalts der Angeklagten, "es gäbe keine belastende Beweismittel gegen die Angeklagten", hinfällig geworden ist.
25.6.2000
Der Generalstaatsanwalt hat auch eine Einstellung des Verfahrens empfohlen, da doch alle Angeklagten bei ihrer Aussage, die nicht unter Eid stattfand, ihre Unschuld beteuert haben. Diese Aussagen wurden allerdings nicht mit Dokumenten belegt. Unverständlich ist, daß viele Verbrecher im Gefängnis sitzen, obwohl sie auch ihre Unschuld beteuert haben??!!!
Weiters bemängelte der Generalstaatsanwalt, daß die Anzeige erst zwei Jahre nach der Tat erstattet wurde. Diese Äusserung stößt auch wieder auf großes Unverständnis, denn jeder Ankläger hat das Recht seine Anzeige bis zur letzten Minute der Verjährungsfrist zu erstatten. In diesem Fall wurde mit der Anzeige deshalb so lange gewartet weil die im Zivilverfahren angeforderten Beweismittel noch nicht vorlagen.
Die Deutsch-Paraguayische Bank hat die Kontoauszüge ab dem Jahr 1995 beim Gericht vorgelegt. Es fehlen allerdings in jedem Jahr zahlreiche Blätter, vermutlich die, in denen die Subventionen und Überweisungen an die Komplizen in Deutschland enthalten sind.
14.7.2000
Der Richter brütet nun schon seit zwei Wochen über dem Antrag auf "Einstellung des Verfahrens", was eigentlich sehr ungewöhnlich ist. So einen Beschluß kann man in einigen Tagen erledigen.
18.7.2000
Der Gerichtsakt steht nun wieder zur Einsicht zur Verfügung. Ein Beschluß über die Einstellung des Verfahrens wurde noch nicht gefasst. Da fragt man sich nun: was hat der Richter über zwei Wochen lang mit dem Gerichtsakt gemacht.
20.7.2000
Mit Beschluß vom 19.7.2000 wurde vom Richter Servin das Strafverfahren eingestellt. Dieser Beschluß ist noch nicht rechtskräftig und es wird vom Kläger Einspruch erhoben. Der Kläger wurde nicht zur Zahlung der Anwaltskosten der Angeklagten verurteilt. Es ist offensichtlich üblich, daß die Angeklagten die eigenen Anwaltskosten übernehmen wenn der Kläger um sein Recht betrogen wurde, sozusagen ein kleines Trostpflaster.
Ein sehr wichtiger Punkt für den Einspruch in der 2. Instanz ist, daß der Antrag das Gutachten der Staatsanwältin für " nicht fristgerecht beantwortet" zu erklären, nicht behandelt wurde. Das bedeutet, daß das Gutachten des Generalstaatsanwalt auf dem ungültigen Gutachten der Staatsanwältin beruht und daß die Begründung für die Einstellung des Verfahrens auf den ungültigen Gutachten der Staatsanwältin und des Generalstaatsanwalt basieren.
Die Angeklagten hatten nicht ein einziges Dokument zu ihrer Entlastung vorgelegt, aber sie präsentierten die gefälschten und notarisch beglaubigten Bilanzen mit den fehlenden Beträgen. Trotz aller Beweismittel stellte der Richter das Strafverfahren ein.
In der zweiten Instanz wird sich nun zeigen wie gerecht die Justiz in Paraguay ist.
5.7.2000
H.H. hat ein e-mail mit dem Text "MUERE BASTARDO" (stirb Bastard) bekommen. Die Absenderadresse ist " mfgu@latinmail.com". Es ist anzunehmen, daß dieses e-mail mit dem laufendem Strafprozeß in Zusammenhang steht.
7.8.2000
Dem Einspruch wurde stattgegeben und der Gerichtsakt wird nun an die 2. Instanz weitergeleitet.
18.9.2000
Der Anwalt der Angeklagte hat den Gerichtsakt vom Gericht abgeholt um seine Meinung zum Einspruch kundzugeben.
Wie zu erfahren war ist der Anwalt bestrebt die Ehre der Angeklagten wiederherzustellen, was aber unmöglich ist, denn die Veruntreuungen sind nicht nur den Kammermitgliedern bekannt, sondern es befinden sich zahlreiche Informationen im Internet.
Natürlich wird H.H. alle Rechtsmittel ausschöpfen um Gerechtigkeit zu erfahren.
Die vernünftigste Lösung in jetzigen Stand des Prozeß wäre die Präsentation des Hauptschuldigen (Henning Höltei) vor Gericht begleitet vom Eingeständnis der begangenen Fehler durch die anderen Angeklagten, eine Buchprüfung für die letzten 6 Jahre sowie die Rückzahlung der veruntreuten Gelder, die Entlassung der beteiligten Personen und der Austritt der beteiligten Mitglieder aus der Kammer.
Unter diesen Bedingungen könnten alle Verfahren eingestellt werden und es könnte somit die Reue der Angeklagten festgestellt werden, wenn auch die Ehre nicht wieder vollständig hergestellt werden könnte.
Man sollte auch nicht vergessen, daß nicht nur Gelder im Jahr 1995 und 1996 veruntreut worden sind, sondern daß die Veruntreuungen bis heute anhalten, sodaß jederzeit die Klage auf die folgenden Jahre ausgedehnt werden kann.
20.12.2000
Die Einstellung des Verfahrends wurde von den drei Richtern der 2. Instanz bestätigt. Leider wurden auch hier die zahlreichen Beweismittel unterdrückt und als nicht vorhanden bezeichnet.
Paraguay nimmt einen Weltspitzenplatz im Ranking der Korruption ein. Die Weltbank hat festgestellt, daß in in der paraguayischen Justitz TÄGLICH ein Betrag von etwa 1.300.000 DM an Bestechungsgeldern bewegt werden!!
Vor zwei Wochen haben der Staatspräsident und der Präsident des Obersten Gerichtshof ein Übereinkommen zur Bekämpfung der Korruption unterschrieben.
Festhalten muß man in diesem Fall, daß in diesem Verfahren nicht die Unschuld festgestellt wurde, sondern daß das Verfahren in der Ermittlungsfase eingestellt wurde. Trotz der Einstellung konnten viele, für die weitern Gerichsverfahren, wichtige Erkenntnisse und Beweismittel gewonnen werden.
Was hat nun das Gerichtsverfahren tatsächlich ergeben?
26.9.2001
Schon vor einigen Monaten hat der Anwalt dieser Kausa FRANCISCO FLEITAS den Antrag auf Festsetzung seines Honorars zu Lasten des Privatklägers Hasengruber Herbert eingebracht. Es wurde ihm ein Honorar in Höhe von 13.500.000 Gs (etwa 6.500 DM) zugesprochen. Der Haken an der Sache ist aber, daß dem Anwalt dieses Honorar gar nicht zusteht. Die Erklärung dafür ist einfach. Im Freispruch wurde kein Kostenersatz, wie es offensichtlich bei Rechtsbeugung üblich ist, festgesetzt. Der Anwalt hat aber auch nicht sofort einen Kostenersatz beantragt, sodaß er keinen Anspruch geltend machen kann. Sein Honorar hat er von seinen Klienten kassiert.
Hier versucht der "ehrenwerte" Anwalt FRANCISCO FLEITAS mit Hilfe des Richters H.H. zu schädigen. Der Anwalt wird sich dafür wegen Anstiftung zur Rechtsbeugung verantworten müssen.
11.12.2001
Wegen der Anzeige gegen die zuständigen Richter in dieser Sache wurde nun die Abgabe des Falls an einen anderen Richter beantragt. Der Nachfolgende Richter hat nun dagegen Einspruch erhoben, der aber von den auch angezeigten Richtern der zweiten Instanz abgewiesen wurde. Nun ist mit dieser Sache eine Richterin betraut. In dieser Sache wird noch immer Gero Hanschke prozessiert.
Fax an die Mitglieder der
DEUTSCH – PARAGUAYSCHEN INDUSTRIE UND HANDELSKAMMER
vom
5.9.1999
Fax
Cover Sheet
DATE:
5-Sep-99
Wie zu erwartnen war, reagierte die Kammer sehr nervös auf das Rundschreiben an die Mitglieder. Ist ja auch nicht verwunderlich, denn in einer ausserordentlichen Versammlung würden die Verantwortlichen mit Sicherheit suspendiert und es würde auch eine Buchprüfung von den Mitgliedern verlangt werden, die dann das Ende der Veruntreuungen bedeuten würde.
Mit einem Schreiben an die Mitglieder, in dem die in rührender Weise die Unschuld der Verantwortlichen beteuert wird, versucht nun die Kammer mit unsinnigen Argumenten und halben Wahrheiten die Herzen der Mitglieder wieder zurückzugewinnen und den unvermeidlichen Fall der Verantwortlichen zu verzögern.
Schreiben der
DEUTSCH – PARAGUAYSCHEN INDUSTRIE UND HANDELSKAMMER
vom
7.9.1999 an die Mitglieder
An die
Mitglieder der
Deutsch-Paraguayischen Industrie- und Handelskammer
Asuncion, den 7.September 1999
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ende der vergangenen Woche wandte sich unser ehemaliges Mitglied Herbert Hasengruber an unsere Mitglieder mit der Behauptung, in der Vergangenheit seien" große Beträge und Kammergelder" unterschlagen worden, verbunden mit der Aufforderung, die Einberufung einer ausserorentlichen Mitgliedsversammlung zu verlangen.
Herbert Hasengruber ist nicht und war auch nie Mitglied der Kammer. Die Wahrheit ist, daß Austrotec S.R.L. immer noch und solange Mitglied der Kammer ist bis in der Klage auf Anulierung des Ausschluß der Fa. Austrotec S.R.L. entschieden wird.
Richtig ist, daß die von Herrn Hasengruber geführte Firma Austrotec S.R.L. bei der Generalversammlung 1997 von den Kammermitgliedern ausgeschlossen wurde, weil derselbe Herr Hasengruber über die ebenfalls von ihm geführte Firma Austria Video Producciones pornographische Filme herstellte und vertrieb. Wie beiliegende Zeitungsausschnitte belegen, hatte er deshalb auch Probleme mit der paraguayischen Justiz.
Die Wahrheit ist, daß H.H. nicht nur von den Mitgliedern, sondern auch von mindestens einem Nichtmitglied illegal ausgeschlossen wurde (siehe Gerichtsverfahren 2). Der Ausschluß erfolgte ausserdem grundlos, da die Firma Austrotec S.R.L. Mitglied der Kammer ist und nicht Austria Video Producciones die die Filme produzierte und mit Austrotec S.R.L. in keinerlei Verbindung steht. Ein Ausschluß eines Mitglieds kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit ALLER Mitglieder erfolgen. Bei der Versammlung waren lediglich 50 Mitglieder anwesend, sodaß auch aus diesem Grund ein Ausschluß unmöglich war.
Wie schon hinreichend bekannt ist, hatte H.H. nie mit der Justiz Probleme, sondern wurde Opfer eines, vermutlich von Kammermitgliedern beauftragten, Verbrechens, begangen von drei Polizisten, die am 1.9.1999 wegen dieser Straftaten angezeigt wurden. Dieses illegale Verfahren wurde deshalb im September 1998 anuliert.
Selbstverständlich entbehrt diese Behauptung jeglichen Wahrheitsgehaltes.
In den Gerichtsakten der Gerichtsverfahren 1, Gerichtsverfahren 2 und Gerichtsverfahren 4, sowie in der Strafanzeige wegen Veruntreuung befinden sich zahlreiche Dokumente die die Veruntreuungen und Betrügereien beweisen.
Bislang hat die Kammer verzichtet, auf die haltlosen Beschuldigungen, die durch das Internet vertrieben wurden, zu reagieren, sieht sich aber durch die jüngste Aktion veranlasst, ausdrücklich darauf hinzuweisen,
daß keinerlei strafbaren Handlungen vom Vorstand oder Personal der Kammer begangen wurden
daß das Bundeswirtschaftsministerium schriftlich bestätigt hat, daß die empfangenen Fördermittel zweckentsprechend verwendet wurden
daß der österreichische Handelsdelegierte beim Ausschluß von Herrn Hasengruber aus der Kammer nicht mitstimmte
daß die von Herrn Hasengruber aufgemachten Kalkulationen jedweden Realitätsbezug vermissen lassen
Ob Straftaten vom Vorstand oder Kammerpersonal begangen wurden, wird alleine der Richter im Strafverfahren wegen Veruntreuung, entscheiden und nicht der Kammervorstand. Der Richter hat wohl genügend Indizien für die Einleitung einer Untersuchung gefunden, sonst hätte er sicher keine eingeleitet, zumal er ja auch für seine Entscheidungen verantwortlich ist.
Das BmWi und die deutsche Botschaft in Paraguay verweigert jede Angaben über die Höhe der bezahlten Subventionen. In den Akten des Gerichtsverfahren 1 befinden sich Dokumente die die Subventionsbetrügereien beweisen.
H.H. und die Anwältin Mirta Rivas de Galli, sowie zahlreiche andere Kammermitglieder sind Zeugen, daß der österreichische Handelsdelegierte abgestimmt hat. Dies wurde auch in der Klage nicht bestritten.
Leider konnten die Kalkulationen nicht präziser vorgenommen werden, da die Kammer seit Februar 1997 die Vorlage der Buchhaltung verweigert hat.
Die Kammer wird sich selbstverständlich gegen die Anwürfe zur Wehr setzen und steht allen Mitgliedern für ergänzende Auskünfte zur Verfügung.
Ja, die Kammer muß jetzt Farbe bekennen und sich im Strafprozeß verteidigen. Wegen der zahlreichen Beweismittel wird es aber zu einer Verurteilung der Verdächtigen kommen.
Was zur Beruhigung der Mitglieder noch fehlt wurde den Mitgliedern aber nicht angeboten, nämlich eine externe Buchprüfung. So könnte die Kammer zeigen, daß ihre Buchhaltung in Ordnung ist. Das will aber natürlich niemand, denn dann würden ja die Veruntreuungen erst recht aufgedeckt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsch-Paraguayischen Industrie- und Handelskammer
Fax an Siegmar Mosdorf vom 12.10.1999
Meinungen der Kammermitglieder zu den Veruntreuungen
Hallo Herr Hasengruber,
interessant ist es auf jeden Fall, was Sie uns da in Ihrem "Rund-email"mitteilen.
Dass die IHK Paraguay interessant aufgebaut ist, das stellen nicht nur Sie fest. Auch ich wurde in vielen Punkten enttaeuscht und erwarte von einer Zweigstelle einer Bundesorganisation etwas mehr Gediegenheit und Dienstleistung und etwas weniger Geldgier.
Ohne inhaltlich Ihre Probleme kommentieren zu wollen, finde ich es in jedem Fall gut, sich nicht unterbuttern zu lassen und die Idee, empfundenes Unrecht ueber Internet zu veroeffentlichen und per email zielgerichtet bekanntzumachen finde ich beispielhaft und glaenzend.
Alle, die wir hier leben, wissen, dass hier rechtlich vieles nicht im Lot ist. Viel wird sich durch die allgemeine Internationalisierung (auch da hilft Internet sehr) in der naechsten Zeit noch aendern. Auch ich persoenlich rede immer von einem "moderen Paraguay", das im Entstehen ist und hauptsaechlich durch junge gebildete Leute repraesentiert wird und einem "alten Paraguay", dass man in vielen Amtssuben noch findet.
Vor einigen Jahren las ich in der Kammer-Zeitschrift, dass Sie "unehrenhaft ausgeschlossen" wurden, ohne irgendwelche Hintergruende zu kennen. In meinen Augen eine reichlich merkwuerdige Art, womit sich die Kammer bestimmt nicht mit Ruhm bekleckerte.
Herr Hasengruber, wir kennen uns nicht naeher, trotzdem ein nettgemeinter Rat: Das wichtigste ist doch, dass Sie Ihr eigenes Leben als positiv und angenehm empfinden (so sehe ich das zumindest auf mein eigenes Leben bezogen). Kaempfen Sie deswegen nicht zuviel Kaempfe, wo es nur ums Prinzip geht, Sie selber aber wahrscheinlich ausser Aerger wenig davon haben. Vieles, was schief haengt, wird sich in der heutigen Zeit auch von selbst regulieren.
31.1.2000 E-mail von Juan Diego Finsterbusch
Ihre Rechtsauffassung trägt allerdings nicht zu
Ihrer Glaubwürdigkeit bei, wenn Sie Ihre Anschuldigungen auf
"Vermutungen" basieren! Sie sollten vorsichtig sein, dass man
Sie deshalb nicht wegen Verleumdung rechtlich belangt. Ich wiederhole
nochmals die Bitte mich mit solchen
Tiraden zukünftig zu verschonen! Andernfalls werde ich meinerseits
entsprechende Schritte gegen Sie einleiten.
1.2.2000 Drohung von Herrn Finsterbusch (ein offensichtlicher Befürworter der Veruntreuungen)
Sehr geehrter Herr Hasengruber,
ich bitte sie nun schon zum wiederholten male, die Zusendung Ihrer Mails an
meine E-Mail Adresse unbedingt zu unterlassen. Andernfalls werde ich die
Behörden einschalten.
JDF
13.6.2000
Sehr geehrter Herr
wir haben Ihre mail erhalten und bedanken uns herzlich für Ihr Interesse an
der Politik der SPD. Bitte verschonen Sie uns mit Paraguay. Es interessiert
uns nicht.
Mit freundlichem Gruß,
Peter Treichel
SPD-Parteivorstand
Bürgerservice
Willy-Brandt-Haus
D-10911 Berlin
Tel.: +49-30-25991-335
e-mail: peter.treichel@spd.de
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Last modified:26.05.2001