GERICHTSVERFAHREN 4

 

EINLEITUNG:

AUSTROTEC S.R.L. ist eine kleine Importfirma, gegründet 1991, die sich mit Importen aus Deutschland und Österreich beschäftigt. Anfangs wurden Schleifmittel, Werkzeuge, Elektrogeräte und Faxpapier importiert. Durch die Wirtschaftskrise in Paraguay mußte die Warenvielfalt auf wenige Artikel für die Holzindustrie und Druckereien reduziert werden.
Die Firma AUSTROTEC S.R.L. befindet sich im Besitz von Herbert Hasengruber und Ludmila Miño de Hasengruber.
Im Jahr 1991 wurde AUSTROTEC S.R.L. Mitglied in der DEUTSCH - PARAGUAYISCHE INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMER um die Vorteile einer Mitgliedschaft in diesem Verein für die Geschäftsverbindungen mit Deutschland zu nutzen.
 

GERICHTSVERFAHREN:

AUSTROTEC S.R.L. hat mit Datum 25.6..1999 die DEUTSCH - PARAGUAYISCHE INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMER auf Rückerstattung der von der DEUTSCH - PARAGUAYISCHE INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMER zuviel geforderten Zahlungen für die Miete des Messestands im Deutschen Pavillon auf dem Messegelände in Asuncion, verklagt. Der Streitwert beträgt fast 40.000.000 Gs. (etwa DM 23.000,- ).

 

Aus den Fehlern des Gerichtsverfahren 2 hat die Kammer nun die Konsequenzen gezogen und mehrere der besten verfügbaren Anwälte engagiert, die auch tatsächlich besser arbeiten, denn sie haben bemerkt, daß die Vollmacht für die Anwältin von Austrotec S.R.L. nicht den Regeln entspricht und daher geändert werden muß, was eine Verzögerung im Prozeß verursacht.
Durch die neuen Anwälte ergibt sich ein neuer Anreiz, da man sich jetzt mit richtigen Profis messen muß. Den Ausgang des Verfahrens werden diese aber auch nicht beeinflussen können, denn die Beweise liegen vor und die Kammer wird einsehen müssen, daß auch die besten Anwälte Unrecht nicht in Recht verwandeln können.

 

Die Verlierer sind wieder die Mitglieder, die die teuren Anwälte bezahlen müssen.
 

15.7.2001

Der Anwalt der Kammer, ein berühmter Anwalt und Buchautor, hat die Klage beantwortet, wobei er eingestand, daß die Kammer die Kammermitglieder um etwa 8.800.000 Gs. betrogen hat. Allerdings fehlen dabei noch die Subventionen vom deutschen BmWi.

Wie in den Gerichtsverfahren gegen die Kammer üblich, wurden auch bei diesem Fall wieder alle Zeitungsausschnitte des "Verbrechens" beigebracht, obwohl schon seit Jahren hinlänglich öffentlich bekannt ist, daß es sich vermutlich um einen Racheakt handelte. Diese Sache hat allerdings nur wenig mit dem Fall zu tun.

Leider fehlt den Anwälten in Paraguay jeglich Berufsmoral und so greift man, wenn man keine gültigen Argumente zur Verteidigung zur Verfügung hat, zu solchen Mitteln, die wohl unter jeder Würden eines Anwalt sein müßten, zurück.

Die Kammer wollte nun ein schon bekanntes Schreiben vom deutschen BmfW dem Akt beifügen und beantragte die Nichtzulassung der Beifügung der Anzeige vor der Interamerikanischen Menschenrechtskomision wegen des Verbrechens die Austrotec als Anwort auf die Zeitungsartikel über das Verbrechen beifügen will.

Der Richter entschied daß das Schreiben des BmfW nicht beigefügt werden darf und daß die Anzeige wegen des Verbrechens beigefügt werden darf. Das Verbrechen hat zwar nichts mit dem Fall zu tun aber weil die Kammer die Zeitungsartikel beifügte kann nun auch Austrotec die dazugehörige Anzeige beigefügt werden.

Die Kammer hat nun diese Entscheidung angefochten. Nun stellte sich heraus daß mehrere wichte Blätter des Gerichtsakt fehlen. Wer hat da wohl Interesse diese Blätter zu entfernen? Austrotec hat die fehlenden Blätter als Kopie nun wieder ersetzt und nun muß noch die Kammer ihre Meinung über die Autentizität der Blätter äussern. Man kann wohl annehmen, daß die Kammer die Blätter nicht anerkennen wird.

 

 

Last modified: 26.05.2001