GERICHTSVERFAHREN 1

 

EINLEITUNG:

AUSTROTEC S.R.L. ist eine kleine Importfirma, gegründet 1991, die sich mit Importen aus Deutschland und Österreich beschäftigt. Anfangs wurden Schleifmittel, Werkzeuge, Elektrogeräte und Faxpapier importiert. Durch die Wirtschaftskrise in Paraguay mußte die Warenvielfalt auf wenige Artikel für die Holzindustrie und Druckereien reduziert werden.
Die Firma AUSTROTEC S.R.L. befindet sich im Besitz von Herbert Hasengruber und Ludmila Miño de Hasengruber.
Im Jahr 1991 wurde AUSTROTEC S.R.L. Mitglied in der DEUTSCH - PARAGUAYISCHE INDUSTRIE - UND HANDELSKAMMER um die Vorteile einer Mitgliedschaft in diesem Verein für die Geschäftsverbindungen mit Deutschland zu nutzen.

 

GERICHTSVERFAHREN:

 

AUSTROTEC S.R.L. stellte auch seine Waren im deutschen Pavillon, der damals noch ein Zelt war, auf dem Messegelände von Asuncion aus.
1993 wurde ein fester Pavillon mit Unterstützung des deutschen Bundeswirtschaftsministerium gebaut.
AUSTROTEC S.R.L. reservierte sich das Nutzungsrecht für einen Stand von 40 m2; bis zum Jahr 1998 mit einer Zahlung von US$ 12.000,-
In den Nutzungsvereinbahrungen wurde festgelegt, daß die Aussteller nur die tatsächlichen jährlichen Kosten für die Messe bezahlen müssen. Das deutsche Bundeswirtschaftsministerium unterstützte auch die jährliche Messe bis 1996.
Die Kosten waren immer sehr hoch, aber im Vertrauen auf die Kammer überprüfte niemand ob diese auch gerechtfertigt sind.
Im Februar 1997 wollte AUSTROTEC S.R.L. dann doch wissen ob die Kammer auch wirklich nur die tatsächlichen Kosten den Ausstellern für den Stand im deutschen Pavillon verrechnet.
Hasengruber Herbert bat schriftlich um Einsicht in die Buchhaltung der Kammer, die aber unter Beschimpfungen ( was wollen Sie, wollen Sie hier Terror machen, Sie sind ein kleines Würstchen und viel zu unbedeutend für die Kammer ! )vom Geschäftsführer HENNING HÖLTEI verweigert wurde.
Eine Beschwerde beim Präsident der Kammer, MIGUEL BRUNOTTE, blieb erfolglos.
Auch Beschwerden beim deutschen Botschafter JOACHIM KAUSCH brachten keinen Erfolg.
Durch das Verhalten des Geschäftsführer der Kammer war klar geworden, daß mit der Buchhaltung doch nicht alles in Ordnung war und den Ausstellern zuviel verrechnet wurde.
Von der Kammer wurde dann die Teilnahme von AUSTROTEC S.R.L. an der Messe im deutschen Pavillon verweigert, weil AUSTROTEC S.R.L. nur die vereinbahrten Beträge bezahlen wollte, die etwa ein Drittel der verlangten Beträge ausmachten.
Wegen der zu großen Neugier auf die Buchhaltung der Kammer durch AUSTROTEC S.R.L. wurde dann ein Vorwand gesucht um die Firma AUSTROTEC S.R.L. aus der Kammer ausschließen zu können.
Es wurden von der Kammer behauptet, daß AUSTROTEC S.R.L. Pornofilme produziere und vertriebe.
AUSTROTEC S.R.L. antwortete auf diese Behauptung, daß AUSTROTEC S.R.L. nie Pornofilme produziert und vertrieben hat und dies auch nie tun werde.
Der Vorstand hat dann grundlos und unberechtigterweise den Ausschluß der Firma AUSTROTEC S.R.L. in einer Sitzung beschlossen. Ein Mitglied kann aber nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder bei einer Versammlung ausgeschlossen werden.
Bei der Jahreshauptversammlung wurde wegen der Beschwerde über den illegalen Ausschluß dann eine legale Abstimmung veranstaltet. Diese war aber auch wieder nicht legal, denn es wurde auch der österreichische Handelsdelegierte JOSEF SCHWALD mit Sitz in Buenos Aires, der aber kein Kammermitglied ist und daher auch nicht abstimmberechtigt war, zur Abstimmung eingeladen wobei er auch eifrig mitmachte.
Weitere Beschwerden an den Hauptgeschäftsführer des DIHT Dr.FRANZ SCHOSER und Dr. JOHANNES von THADDEN, Auswärtigen Amt und BmWi in Deutschland über die skandalösen Zustände bei der Kammer wurden alle als unberechtigt zurückgewiesen, obwohl diesen Personen der Sachverhalt im Detail bekannt war, sodaß man davon ausgehen muß, daß diese Leute in die Betrügereien und Veruntreuungen der Kammer involviert sind.
AUSTROTEC S.R.L. verlangte daraufhin in einer vorbereitenden Klage die Vorlage der Unterlagen zum Bau des Pavillons, den jährlichen Kosten für den Stand im deutschen Pavillon und den Subventionen vom BmWi.
Wie anzunehmen war, verweigerte die Kammer drei mal die Vorlage der geforderten Unterlagen.
Im Jänner 1998 wurde dann das eigentliche Gerichtsverfahren auf Schadenersatzzahlung wegen der Verweigerung der Teilnahme an der Messe im deutschen Pavillon eingeleitet.
Die Kammer antwortete erwartungsgemäß mit Unwahrheiten, Wiedersprüchen und falschen Beschuldigungen. Der Hauptverteidigungspunkt waren die Zeitungsartikel über eine VERBRECHEN vom 5.11.1997 bei dem Hasengruber Herbert Opfer folgender Delikte wurde: Bewaffneter Überfall von Kriminalbeamten, Entführung, Hausfriedensbruch, Entwendung von Gegenständen aus dem Haus von Hasengruber Herbert, Gefährliche Drohung und Freiheitsberaubung.
Wegen der Verwendung dieser Zeitungsartikel, in denen behauptet wurde daß Hasengruber Herbert Pornofilme mit Minderjährigen produzierte, zur Verteidigung in dieser Klage, drängt sich natürlich der Verdacht auf, daß die Kammer diesen Überfall in Auftrag gegeben hat, denn es gibt kein anderes ersichtliches Motiv für diese Verbrechen.
Durch Zeugenaussagen konnten die Beschuldigungen gegen die Kammer bekräftigt werden.
Die schon seit 1997 geforderten Unterlagen wurden nach der sechsten gerichtlichen Aufforderung mit Strafandrohung doch noch im letzten Moment vorgelegt.
Bei der Durchsicht der Unterlagen hat sich ergeben, daß die Kammer jährlich reale Ausgaben für die Messe von etwa 40 Mio. Gs. und Einnahmen von etwa 120 Mio. Gs hatte und ausserdem noch Subvention vom BmWi erhalten hat. Daraus ergibt sich, daß die Kammer die Messeausteller jährlich um 80 Mio. Gs. und das BmWi um die Subvention betrogen hat. ( der Wechselkurs ist derzeit 1.700 Gs für eine D-Mark )
Das gilt für die Jahre 1994 bis 1996. Ausserdem konnte festgestellt werden, daß der Kostenvoranschlag für die Grundlage der Subvention für den Bau des Pavillons im Jahr 1993 etwa das doppelte des üblichen Preises ausmachte.
AUSTROTEC S.R.L. wird drei Baufirmen um einen Kostenvoranschlag bitten, um dies belegen zu können.
Die Staatsanwaltschaft in Deutschland ermittelt bereits wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug und Veruntreuung gegen die Verantwortlichen in der Kammer.
Die Kammer konnte in keiner Weise belegen, daß die Anschuldigungen in dieser Klage unberechtigt sind.
Ende November wurde die Beweisaufnahme abgeschlossen und nun liegt es am Richter die Unterlagen zu studieren und ein Urteil zu fällen.
Ein Urteil kann man aber erst in einigen Monaten erwarten.

15.7..2001

Die Klage wurde abgewiesen und befindet sich nun in der 2. Instanz. Obwohl ausreichend belegt wurde daß die Kammermitglieder von der Kammer betrogen wurden, wurde die Klage unerwarteterweise abgewiesen.

Der Richter begründet sein Urteil damit, daß Austrotec S.R.L. den Vertarg nicht erfüllt hätte weil Austrotec S.R.L. die Standmiete nicht bezahlt hatte und somit kein Anspruch auf eine Schadenersatzzahlung besteht. Ausser acht ließ der Richter, daß von der Kammer nie der dem Vertrag entsprechende Betrag bekanngegeben wurde, sondern nur der mehrfache weit überhöhte Betrag. Ausserdem wurde der Versuch die Standmiete zu bezahlen mittels Aufforderung der Bekanntgabe des tatsächlich zu bezahlenden Betrags per Telegramm, wie es das Gesetz verlangt um Schadenersatz fordern zu können, von der Kammer nicht akzeptiert.

Für den Richter ist das auch keine Nichterfüllung des Vertrags von Seiten der Kammer wonach sie einen weit überhöhten Betrag verlangte und damit die Aussteller betrogen hatte. Die Nichterfüllung des Vertrags fing bei der Kammer an, die nicht den im Vertrag vereinbahrten Betrag kassieren wollte sondern einen weit überhöhten. Für Austrotec S.R.L. war es unmöglich die Standmiete zu bezahlen weil die Kammer nie den zu bezahlenden Betrag bekanntgab. Wie hätte nun Austrotec S.R.L. die Standmiete bezahlen können? Diese Frage wurde im Urteil vom Richter nicht geklärt.

 

Last modified: 26.05.2001