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Autor Thema: Michael R. Schwarz - Laird of Camster  (Gelesen 1899 mal)
Eulenspiegel
Gast
« Antwort #5 am: Januar 09, 2010, 04:45:53 »

Folgende Geschichte, an der unser „Laird“ beteiligt ist, habe ich zugesandt bekommen:


 Grin   aber sicher. Ist ja auch noch die einzige Möglichkeit für dich einen Beitrag aus diesem Forum hier zu diskutieren.
Im Gegensatz zu dir gebe ich zu diesen Beitrag gelesen zu haben.
Ich an deiner Stelle würde mal ein ernstes Wort mit dem Informant reden.


Wie weit ist eigentlich der Fall Toni Kerner?




Eulenspiegel
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Don Holiday
Gast
« Antwort #4 am: Januar 08, 2010, 07:30:46 »

Folgende Geschichte, an der unser „Laird“ beteiligt ist, habe ich zugesandt bekommen:

„Hier mal ein schlimmer Fall der verfolgt werden sollte:
Werner Walse(r)mann ist im Juni 2008 in Paraguay angekommen. Im Gepäck das Geld aus einem Hausverkauf und seine Lebensersparnisse.
Vor einigen Wochen ist er völlig verarmt und alleine krepiert, weil er sich keinen Arzt mehr leisten konnte. Eine bekannte Krankenschwester aus Obligado hat möglich gemacht, dass Werner dennoch im Krankenhaus behandelt wurde, da war es aber schon zu spät. Werner hatte Durchblutungsstörungen und seine Beine waren schon bis zu den Knien verfault. Werner war nicht mehr zu retten. Laut der Krankenschwester hat er angegeben, dass er Michael R. Schwarz und Adriana G. aus Obligado eine Vollmacht für sein Konto gegeben hat und danach keinen Cent mehr hatte. Die letzten zwei Wochen vor seiner Einlieferung ins Krankenhaus hat er in einem Zimmer seines Hauses verbracht, das unter Wasser stand. Daher hatten sich schon seine Fußsohlen abgelöst. Die Einzelheiten seines Martyriums sind wirklich grausam. Leider hat der genannte "Gestor" fleissig kassiert, sich aber einen Dreck gekümmert.
Ich bin niemand, der mit Dreck um sich wirft, aber in diesem Falle sollte doch etwas geschehen. Meine Informationen habe ich aus erster Quelle und nicht aus der Gerüchteküche.
Könnt ihr helfen? Weiss jemand was? Was kann man tun“  


Er oder sie soll das im Anonymen-Arschloecher-Forum eingesetzt haben.

Er/sie bekam dann nur Haeme zu hoeren, was fuer ein Idiot der Verstorbene war und dass er selber Schuld hat.

Darauf schrieb er/sie erbost:

„da habe ich ja mal wieder etwas gelernt. Wenn das Opfer sich nicht mehr wehren kann, hat der Täter seinen Job gut gemacht und darf weiter wildern“  

und dann:

„Wie auch immer.... ihr sagt, dass vor den Betrügern hier gewarnt wird. Eine Warnung vor Herrn Michael Schwarz habe ich dennoch nicht auf eurer Seite gefunden. Es existieren doch Listen der schwarzen Schafe, warum ist dieser Herr nicht aufgeführt?“  

Immerhin kann ich die letzte Frage beantworten:

Weil die Anonymen-Arschloecher schon seit langem von den groessten Verbrechern in PY unterwandert und/oder bezahlt werden und sich – doch bitte nur – um die grossen Abzocker HH und DonH kuemmern sollen.

Da ist fuer die wirklichen Schicksale keine Zeit.

Don H
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Don Holiday
Gast
« Antwort #3 am: Januar 08, 2010, 03:50:38 »


...Aber die Bezeichnung Junker ...


Eigentlich bin ich ja auch ein "Junker" oder "Laird of Irgendwas", denn

1974

brachte die damalige "Earth Band" unter der Leitung von "DooWahDiddyDiddy"-Manfred Mann die LP "The Good Earth" raus.
Die Kaeufer dieser LP erwarben mit ihr einen Quadrat-Fuss bester schottischer Erde. Auf dem Cover stellvertretend abgebildet.
Eine Urkunde lag der Platte bei.
Was sich als Gag erwies, brachte dann aber Probleme mit sich. Da man mit nur einigen tausend verkaufter Platten rechnete, musste dann die Urkundenausstellung eingestellt werden und der Text auf dem Cover wurde umgeschrieben.

Also bitte, bei Antworten auf diesen Beitrag das mir zustehende "Sire" nicht vergessen.

Oder, Oli, wie heisst die korrekte Anrede?

Don H
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santiago
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Beiträge: 1636



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« Antwort #2 am: Januar 08, 2010, 01:25:18 »


Michael R. Schwarz bezeichnet sich als Laird of Camster. 

Was soll man davon halten?


komischer Titel, da wuerde sich selbst noch Lord of Hamster besser anhoeren.   Grin


und was macht dann der Metztgermeister aus Miesbach mit seinem schottischen Titel, wenn er nie von seinem bayerischen Oberland Dialekt weg kommt  Wink




Die Bezeichnung „Landbesitzer von“ dürfte auch im deutschsprachigen Raum niemanden beeindrucken.



dieses Landbesitzer Image war vor allem bis vor dem Ende des WW II in Ostpreussen beheimatet, dort nannte man sie Junker Aber die Bezeichnung Junker wurde auch nicht vor oder hinter dem Namen gefuehrt, nur ein "von" oder ein "Baron" falls der Landvogt, Kurfuerst oder wer auch immer einmal einem Ur-Vorfahren nach der Sonntagsmesse das Schwert auf die Schulter legte, fuer irgendeinen Gefallen ....



Diese Sache ist also nicht wirklich die Marktlücke der Zukunft, wenn auch so mancher Titelverkäufer damit zeitweilig mehr oder weniger gut verdient hat.


wer da wirklich gut verdient hat war der "schoene" Consul Weyer, der jetzt ganz offiziell den Titel "Graf von Yorck" hinter seinem Namen fuehrt    Grin

wenn man mal auf seiner HP auf "Vita" geht kann man lesen:

Solche und ähnliche Einsichten - etwa wie man "mit geringem Aufwand das größte Geld" verdienen kann - vermittelt er auch in Vorträgen zum Thema "Selbstpositionierung". Diese Kunst beherrscht der Consul, der zuletzt mit der Ankündigung, er wolle Staatspräsident von Paraguay werden    Grin Grin Grin


http://www.consulweyer.de/standard.htm


saludos
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EIN GANZ NEUER FOTOBLOG UEBER JALISCO, MEXICO.

http://lmk-photography.blogspot.com/
Christiane
Gast
« Antwort #1 am: Januar 08, 2010, 08:37:23 »

Der hat ja nur einen "billig" Titel. Hatte wohl nicht genügend Geld um "richtig" zu investieren  Grin

Die einzigen die sich eine goldene Nase verdienen sind die Titelverkäufer.

    Ein acre zu rund 4084 Quadratmetern "weitestgehend naturbelassenes (non arable/rough grazing) Land ohne absehbares Baurecht" kostet für das Gebiet, in dem das Grundstück der "Lairds of Camster" ausgewiesen wird, nach Angaben örtlicher Sachverständiger (Makler und Verwaltung) maximal irgendetwas um rund 250 Euro.
    Auf 1 acre kommen 43.560 square feet gleich verkaufbare Plots. Die Anschaffungskosten pro Plot liegen also bei etwa 0,006 Euro (aufgerundet).
    Verkauft werden die "Laird-of-Camster-Plots" im Internet zu Preisen zwischen rund 50,00 Euro und 499,00 US$, das waren im Dezember 2003 rund 400,00 Euro.
    43.560 Plots zum mittleren Verkaufspreis von 225,00 Euro bringen also einen Verkaufserlös von 9.801.000,00 Euro.

    Das entspricht einem durchschnittlichen "Hektarertrag" von 24 Mio Euro - für den "Laird of Camster" plus der Erträge aus dem "Laird of Glencairn" plus der Erträge aus dem "Laird of John O'Groats" plus der Erträge aus dem "Laird of Glenmore". Glaubt man den im Netz sichtbaren "Urkunden und Ausweisen" sind über 310.000 Plots verkauft. Selbst zum niedrigsten Preis von rd. 50,00 Euro ergibt sich daraus ein Umsatzvolumen von rund 15,5 Mio Euro.

Vor allem in rechtlicher Hinsicht ist das ganze Humbug:

    Behauptet wird im ersten Anlauf, dass der Kunde ein Miniaturgrundstück in Schottland erwerben würde. Im zweiten Schritt wird diese Aussage relativiert: Wegen angeblich zu hoher Verwaltungskosten für die Grundbucheintragung habe man auf den Einzeleintrag verzichtet, sondern nur den Gesamtgrundbesitz registrieren lassen. Diese Behauptung ist der blanke Unsinn: Es ist nicht die Gebührenhöhe, die eine Einzelregistrierung unsinnig machen würde, sondern die Rechtslage, nach der in Schottland Grundstücke der besagten Art und Größe gar nicht registrierungsfähig sind.

    Die einseitige Zusage des registrierten Grundstücksbesitzers über den Anspruch des Kunden auf eine bestimmte (in der sogenannten Besitzurkunde ausgewiesene) Parzelle ist rechtlich gegenstandslos, weil das fragliche Land weder entsprechend vermessen und parzelliert ist, noch das geltende Grundstücksrecht ein derartiges Verfahren vorsieht, die Urkunde selbst nicht den rechtlichen Mindestanforderungen an die Dokumentation eines Grundbesitzes genügt.


Quelle: http://www.schottlandportal.de/content/kulturTouristischesFakeTitles.asp

Da stehen noch mehr nette Sachen drin. Wer sich unbedingt zum Affen machen will, den sollte man nie daran hindern  Cheesy

Jeden Tag steht ein Dummer auf, man muss ihn nur finden....... Leider wandern von diesen immer mehr nach Paraguay aus......  Shocked

Christiane
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« am: Januar 08, 2010, 06:06:24 »

Michael R. Schwarz bezeichnet sich als Laird of Camster.  http://www.paraguay-einwanderung.com/index.php?Kontakt___Impressum

Was soll man davon halten?

Dezu ein Kommentar aus dem BPB Forum:

http://www.business-podium.com/boards/adelstitel-feudaltitel-ritterorden-familienwappen-geistliche-ordensgemeinschaften/85-schottische-feudaltitel-lord-titel-baron-titel-wertlose-laird-titel.html


Zu Laird-Titel
Diese Titel werden meistens ebenso unbefugt verkauft, obwohl sie auch beim Original-Anbieter schon für wenig Geld erworben werden können; also auch hier der billige Trick mit den Warenzeichen, um die Gewinnspanne zu erhöhen. Nicht nachvollziehbar ist, dass die Titelhändler die Strafbarkeit eines solchen Handels mit Warenzeichen in Kauf nehmen, obwohl die Bezeichnung Laird nicht geschützt ist. Das spricht auch für die stark mangelhafte Kompetenz der Titelhändler von Laird-Titeln. Wer sich einen solchen Titel zulegt, macht sich auch mit einem echten Laird-Titel eher lächerlich, und das nicht einmal so sehr deswegen, weil die Titel völlig billig überall zu kaufen sind, sondern vielmehr wegen der eigentlichen Bedeutung der Bezeichnung. Inzwischen sind diese Billigtitel überall bekannt.
Völlig falsch ist die Behauptung, dass die Bezeichnung Laird „praktisch“ ein Lord ist. Das ist Unfug. Auch die sehr schlechte „Übersetzung“, der Laird bedeutete angeblich Gutsherr, ist sehr weit hergeholt und ebenso Unfug.
Die Bezeichnung „Landbesitzer von“ dürfte auch im deutschsprachigen Raum niemanden beeindrucken. Und das mit dem Mikrogrundstück ist auch weitgehend bekannt.
Daher ist es natürlich auch laut Bundespräsidialamt erlaubt, den Titel zu führen. Allerdings wäre dies auch ohne Taschengeld für den Titelhändler möglich. Die Sache sollte man sich also besser ersparen, wenn man sich nicht selbst erniedrigen möchte. Völlig abwegig ist es natürlich, ein solches Konstrukt gar als Adelstitel zu bezeichnen. Wäre dies tatsächlich der Fall, wäre sicher die ganze Welt adlig. Und das ist natürlich völliger Unsinn. Diese Sache ist also nicht wirklich die Marktlücke der Zukunft, wenn auch so mancher Titelverkäufer damit zeitweilig mehr oder weniger gut verdient hat.


Strafbarkeit der Titelverkäufer:
Wird vom Titelhändler behauptet, dass die vorgenannten Titel angeblich Adelstitel seien und werden diese also solche verkauft, liegt nach deutschem Recht ein Verstoß gegen § 263 StGB (StGB - das Strafgesetzbuch Deutschland, deutsches Strafgesetzbuch) wegen Betruges vor. Gleiches lässt sich aus Begriffen wie „echte Titel“ und „anerkannte Titel“ ableiten.
Schwer wiegt auch die Strafbarkeit nach großbritannischem Recht wegen dem Handel solcher Warenzeichen.

HH
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