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Autor Thema: Registrierung für Immobilienmakler  (Gelesen 749 mal)
aisa
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« Antwort #13 am: Januar 23, 2009, 08:13:53 »

Es kann sich jeder eine Kopie der Registrierung vorlegen lassen. Damit sollte es reichen.

HH
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XYZ
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« Antwort #12 am: Januar 23, 2009, 08:07:44 »

Hier nun ein pic:
Danke für das Bild, jetzt weiss ich wenigstens, wie sowas aussieht.
Aber was soll ein System der Registrierung, was für einen Kunden kaum
nachprüfbar ist? Kostet ihn halt Zeit, Kohle und Nerven.

Wie gesagt, aus dem tiefen Chaco oder CdE wird wohl
kaum jemand nach ASU reisen um das zu überprüfen.
Ein Konkurent des Maklers soll sich ruhig die Mühe machen,

So gesehn gibts wohl noch kein Abmahn/Absahn Unwesen hier in PY, oder? Smiley

unprüfbare Grüsse XYZ
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aisa
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« Antwort #11 am: Januar 22, 2009, 04:06:26 »

Hier nun ein pic:

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« Antwort #10 am: Januar 22, 2009, 03:48:32 »

Ob eine gewisse Person als Corredor registriert ist kann man nur bei Gericht erfahren denn nur dort werden sie registriert. Bei dr Muni kann man höchstens erfahren ob diese Person eine Firma angemeldet hat die sich eventuell mit dieser Tätigkeit beschäftigt was aber nicht unbedingt bedeutet daß diese Person auch bei Gericht registriert ist.

HH
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XYZ
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« Antwort #9 am: Januar 22, 2009, 03:43:14 »

Beim Gericht in Asuncion kann man sich erkundigen ob jemand dort als Corredor registriert ist.
Verstehe ich richtig, dass man da aus dem tiefen Chaco oder CdE nach ASU dackeln muss?
Also keine Abfrage bei der örtlichen Muni oder gar im www?

weitläufige Grüsse XYZ
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santiago
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« Antwort #8 am: Januar 22, 2009, 02:59:59 »

Beim Gericht in Asuncion kann man sich erkundigen ob jemand dort als Corredor registriert ist.

HH


das Gericht bei Euch hat also Multi-Funktionen, vielleicht noch ein Ueberbleibsel spanischer Kolonial-Zeit  Smiley  Hier waere es undenkbar, dass ein Gericht mit solchen Aufgaben betraut wuerde. In diesem speziellen Fall, moechte man wissen ob ein Immo-Makler auch legal registriert ist macht man eine Anfrage bei der Secretaría de Hacienda y Crédito Público (SHCP), also Finanzamt. Die geben einem die Auskunft ob der Makler regisitriert ist, wie seine Gesellschaftsform aufgebaut ist u. wieviel Capital die Firma hat. Eine Sache von 30 Minuten.

saludos
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aisa
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« Antwort #7 am: Januar 22, 2009, 01:17:59 »

Die Anmeldung ist ein Blatt Papier das alle notwendigen Daten und diverse Spempelchen und Unterschriften enthält. Beim Gericht in Asuncion kann man sich erkundigen ob jemand dort als Corredor registriert ist.

HH
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Christiane
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« Antwort #6 am: Januar 22, 2009, 11:34:12 »

Hallo JustNow,

wo Du recht hast, hast Du recht  Smiley

Wenn ich mich hier in Paraguay an einen Deutschen Makler wende, dann würde ich mir allerdings den Beweis der Anmeldung zeigen lassen. Damit hat man wenigstens eine minimale Chance, bei einem Betrug zu seinem Recht zu kommen.

@Herbert,

wie sieht denn so eine Anmeldung aus und wo könnte ein Neueinwanderer bzw. Touri die Echtheit überprüfen? Vielleicht könnte man es nämlich so schaffen, die schwarzen Schafe nach und nach auszufiltern. Ich gehe jede Wette ein, dass die wenigsten eine Anmeldung haben und Steuern zahlen.

Christiane
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JustNow2
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« Antwort #5 am: Januar 22, 2009, 09:31:41 »

von was träumst Du nachts?

Hallo Christiane,

das zur Vermeidung unendlichen Ärgers (zumindest in D) Erträgnis-, Umsatz-, Gewerbesteuern, Ergänzungsabgaben etc. gezahlt werden müssen, ist doch klar.

Das war aber nicht die Frage; diese lautete vielmehr:
"was passiert, wenn einer der vielen Nichtregistrierten angezeigt wird?"

Nach meinem Verständnis ging es darum, ob allein schon die nicht registrierte, Berufsausübung Unannehmlichkeiten einbringt.

Weiterführende Schlussfolgerungen, ob jemand der ohne Genehmigung, einer bestimmten Profession nachgeht, sich überhaupt  berufen fühlt, Steuern oder sonstige Abgaben zu entrichten, kann man natürlich anstellen; aber die Zielrichtung war auf etwaige Konsequenzen einer nicht genehmigten Berufsausübung ausgerichtet.

Im übrigen gibts ne Menge Leute, die sich mit Makelei versuchen, d. h. zielgerichtet (und dabei nicht selten erfolglos) tätig werden.
Von Steuerhinterziehung kann da keine Rede sein; wenngleich eine - kaum zu Sanktionen führende - Ordnungswidrigkeit (Nichtanmeldung des Gewerbes) sehr wohl vorliegt.

JustNow
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Christiane
Gast
« Antwort #4 am: Januar 22, 2009, 08:50:36 »

Hallo JustNow,

von was träumst Du nachts  Huh  Grin

Wenn den einer beim Finanzamt in Deutschland anzeigt, dann bekommt er aber wirklich Existenz bedrohliche Probleme. Du weist doch, in DE werden die Kleinen gehängt und die Großen laufen gelassen.

Gruß

Christiane
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JustNow2
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« Antwort #3 am: Januar 22, 2009, 06:45:32 »

Und was passiert, wenn einer der vielen Nichtregistrierten ... angezeigt werden?

Nichts wird passieren.

Allenfalls gibts ne bescheidene Multa. Existenzbedrohenden Maßnahmen sind nicht zu befürchten.

Nicht einmal in D würde diese schlichte Ordnungswidrigkeit, zu nennenswerten Konsequenzen führen.

JustNow
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Don Holiday
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« Antwort #2 am: Januar 22, 2009, 06:08:21 »

Und was passiert, wenn einer der vielen Nichtregistrierten - nehmen wir mal Pat und Paterchen - angezeigt werden?

Don H
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aisa
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« Antwort #1 am: Januar 22, 2009, 05:44:53 »

Man muß sich als "Corredor" bei Gericht registrieren lassen.

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« am: Januar 21, 2009, 05:17:49 »

Hallo,
ich habe ein schwache Erinnerung, dass HH mal schrieb, dass Immobilienmakler
registriert sein müssen, aber kann den Beitrag weder unter Registrierung noch
Immobilienmakler hier im Forum finden.  Sad

Also wie kann ich rausfinden, ob, wie und wo die registriert sind bzw. sein müssen.

Danke für Erhellung.

fragende Gruesse XYZ
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