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Autor Thema: Titel aus D in PY vollstrecken?  (Gelesen 757 mal)
XYZ
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« am: Oktober 04, 2008, 11:41:44 »

Ein Bekannter von mir hat noch einen Titel aus D gegen einen Deutschen,
den er zufällig hier in PY wiedergetroffen hat.

Merke, man trifft sich immer 2mal im Leben!

Wie kann er den Titel hier in PY vollstrecken?

Wie kriegt er raus, ob der betreffende hier eine Bank/Cooperative hat, wo
er Geld hat?

Wie kriegt er raus, ob derjenige Grund und Immo in PY besitzt?

Wie kann er eine Pfändung (Embargo ?) auf die betreffenden Quellen legen?

Es geht hier erst mal um eine Vorklärung, wenn man einen RA fragt, läuft man
Gefahr, dass er sagt: alles easy und hält die Hand auf :-( Und am Ende wirft
man seinem schlechten Geld noch gutes hinterher, weil eh ausichtslos :-o

Mein Bekannter hat internetmäßig vier linke Hände, drum frag ich mal.

Die Hoffnung stirbt zuletzt :-(

Fragende Grüße

oder doch sterbende Grüße?
XYZ

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